E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Anzeige gegen österreichischen Energieversorger EVN
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Anzeige gegen österreichischen Energieversorger EVN

Dem niederösterreichischen Energiekonzern EVN wird vorgeworfen, überhöhte Tarife für die Grundversorgung in sozialen Notfällen anzubieten. Dieser weist die Beschuldigung zurück.
Die niederösterreichischen Grünen gehen rechtlich gegen den zu 51,0 Prozent im Besitz des Landes Niederösterreich befindlichen Energieversorger EVN vor. In einer Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) Mödling behaupten sie, der von der EVN angebotene Tarif für die sogenannte „Grundversorgung“ sei überhöht. Ferner habe die EVN den Hinweis auf den Grundversorgungstarif auf ihrer Homepage „nicht gut“ platziert.Die Grundversorgung kann insbesondere von Haushalten und Gewerbebetrieben in Anspruch genommen werden, die aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Notfälle Schwierigkeiten haben, ihre Strom- oder Gasrechnung zu bezahlen. Der verrechnete Tarif darf laut den entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen nicht höher sein als jener Tarif, zu dem der Versorger den Großteil der Haushalte und Gewerbebetriebe beliefert. Gegen die einschlägigen Vorgaben im Niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetz habe die EVN verstoßen, behaupten die Grünen.Seitens der EVN hieß es auf Anfrage der Redaktion sinngemäß, die Anschuldigungen seien unbegründet. Jener Tarif, zu dem sie die größte Anzahl ihrer Kundinnen und Kunden versorge, trage die Bezeichnung „Optima flex natur. Er wird deshalb auch rechtskonform als Grundversorgungstarif angeboten.“ Laut dem Preisblatt verrechnet die EVN Haushalten für „Optima flex natur“ inklusive Netzkosten und Abgaben 60,53 Cent/kWh sowie einen monatlichen Grundpreis von 7,10 Euro. Für Gewerbebetriebe beträgt der Verbrauchspreis 46,54 Cent/kWh, der jährlich zu entrichtende Grundpreis liegt bei 35,04 Euro.Fraglich ist, welche Bedeutung die Grundversorgung im Strombereich in den kommenden eineinhalb Jahren für die etwa vier Millionen österreichischen Haushalte hat. Vom 1. Dezember dieses Jahres bis zum 30. Juni 2024 gilt für sie die sogenannte „Strompreisbremse“. In deren Rahmen erhalten alle Haushalte für einen jährlichen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh Strom einen Kostenzuschuss. Überschreitet der Strompreis, den ein Haushalt zu bezahlen hat, 10 Cent/kWh, so wird darüber liegende Preisanteil bis zu einer Obergrenze von 40 Cent/kWh aus dem Bundesbudget gedeckt. Für ihren 2.900 kWh übersteigenden Bedarf haben die Haushalte den von ihrem Versorger angebotenen Preis zu bezahlen.Hinsichtlich der Klage der Grünen gegen die EVN ist anzumerken, dass am 29. Januar 2023 das niederösterreichische Landesparlament neu gewählt wird. Engagement im Bereich Konsumentenschutz könnte daher auch für die Grünen parteipolitisch attraktiv sein.

Dienstag, 8.11.2022, 16:34 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Anzeige gegen österreichischen Energieversorger EVN
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich
Anzeige gegen österreichischen Energieversorger EVN
Dem niederösterreichischen Energiekonzern EVN wird vorgeworfen, überhöhte Tarife für die Grundversorgung in sozialen Notfällen anzubieten. Dieser weist die Beschuldigung zurück.
Die niederösterreichischen Grünen gehen rechtlich gegen den zu 51,0 Prozent im Besitz des Landes Niederösterreich befindlichen Energieversorger EVN vor. In einer Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) Mödling behaupten sie, der von der EVN angebotene Tarif für die sogenannte „Grundversorgung“ sei überhöht. Ferner habe die EVN den Hinweis auf den Grundversorgungstarif auf ihrer Homepage „nicht gut“ platziert.Die Grundversorgung kann insbesondere von Haushalten und Gewerbebetrieben in Anspruch genommen werden, die aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Notfälle Schwierigkeiten haben, ihre Strom- oder Gasrechnung zu bezahlen. Der verrechnete Tarif darf laut den entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen nicht höher sein als jener Tarif, zu dem der Versorger den Großteil der Haushalte und Gewerbebetriebe beliefert. Gegen die einschlägigen Vorgaben im Niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetz habe die EVN verstoßen, behaupten die Grünen.Seitens der EVN hieß es auf Anfrage der Redaktion sinngemäß, die Anschuldigungen seien unbegründet. Jener Tarif, zu dem sie die größte Anzahl ihrer Kundinnen und Kunden versorge, trage die Bezeichnung „Optima flex natur. Er wird deshalb auch rechtskonform als Grundversorgungstarif angeboten.“ Laut dem Preisblatt verrechnet die EVN Haushalten für „Optima flex natur“ inklusive Netzkosten und Abgaben 60,53 Cent/kWh sowie einen monatlichen Grundpreis von 7,10 Euro. Für Gewerbebetriebe beträgt der Verbrauchspreis 46,54 Cent/kWh, der jährlich zu entrichtende Grundpreis liegt bei 35,04 Euro.Fraglich ist, welche Bedeutung die Grundversorgung im Strombereich in den kommenden eineinhalb Jahren für die etwa vier Millionen österreichischen Haushalte hat. Vom 1. Dezember dieses Jahres bis zum 30. Juni 2024 gilt für sie die sogenannte „Strompreisbremse“. In deren Rahmen erhalten alle Haushalte für einen jährlichen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh Strom einen Kostenzuschuss. Überschreitet der Strompreis, den ein Haushalt zu bezahlen hat, 10 Cent/kWh, so wird darüber liegende Preisanteil bis zu einer Obergrenze von 40 Cent/kWh aus dem Bundesbudget gedeckt. Für ihren 2.900 kWh übersteigenden Bedarf haben die Haushalte den von ihrem Versorger angebotenen Preis zu bezahlen.Hinsichtlich der Klage der Grünen gegen die EVN ist anzumerken, dass am 29. Januar 2023 das niederösterreichische Landesparlament neu gewählt wird. Engagement im Bereich Konsumentenschutz könnte daher auch für die Grünen parteipolitisch attraktiv sein.

Dienstag, 8.11.2022, 16:34 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.