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Energie & Management > Recht - Anzeige gegen Deutsche Regas wegen LNG-Umschlag vor Rügen
Quelle: Deutsche Regas / Christian Morgenstern
Recht

Anzeige gegen Deutsche Regas wegen LNG-Umschlag vor Rügen

Die Deutsche Regas hat für den Umschlag von LNG vor Rügen laut Landesumweltministerium keine Genehmigung. Die Deutsche Umwelthilfe hat Anzeige erstattet.
War die „Coral Energy“ der erste und gleichzeitig letzte LNG-Tanker, der vor Rügen für die Fahrt in den Norden beladen worden ist? Vor zwei Tagen freute sich die Deutsche Regas über den ersten „Reload“ im Energie-Terminal „Deutsche Ostsee“ (wir berichteten). Jetzt hat das Umweltministerium in Schwerin mitgeteilt, dass das Verschiffen von Flüssigerdgas dort nicht genehmigt ist. Ein Umschlagen von LNG sei in den Antragsunterlagen für die Betriebsgenehmigung „nicht vorgesehen“ gewesen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presseagentur.

Regas muss dem Vernehmen nach jetzt eine detaillierte Beschreibung des neuen Geschäftsmodells und entsprechende technische Nachweise vorlegen. Auf dieser Basis will man prüfen, ob eine Änderung vorliege, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich ist.

Auf den Plan gerufen hat das Ministerium eine Anzeige der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt („StALU“) in Vorpommern. Die DUH wies die Behörde in einem Schreiben darauf hin, dass die Betriebsgenehmigung für das LNG-Terminal die Anladung, Speicherung, Regasifizierung und Einspeisung ins Netz beinhalte. „Die Verschiffung müsste eigens beantragt und genehmigt werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Das Umweltministerium hat die Anzeige der DUH an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

„Freistellungserklärung der Bundesnetzagentur“

Die Deutsche Regas sieht sich zu Unrecht am Pranger. Das Unternehmen betont gegenüber der Redaktion, dass es „nicht mit LNG handelt, sondern seinen Kunden Terminalkapazitäten zur Verfügung stellt“. Die Konzeption des Energie-Terminals „Deutsche Ostsee“ habe von Anfang an die Möglichkeit eines Reloads vorgesehen, schreibt das Unternehmen und verweist auf die „Freistellungsentscheidung der Bundesnetzagentur vom 12. Januar 2023“, die das Reload-Verfahren abbilde.

Konkret heißt es darin, so Regas: „Neben den Dienstleistungen im sog. Large-Scale Bereich (Entladen, vorübergehende Speicherung, Wiederverdampfung und Einspeicherung in das Fernleitungsnetz), sieht die Antragstellerin zudem auch die Möglichkeit vor, Dienstleistungen im sog. Small-Scale Bereich, auch Dispatch oder Betankungsdienstleistungen genannt, anzubieten. […] Nutzer, die Small-Scale Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen zumindest eines der folgenden Nutzungsrechte erwerben: Anlegen, Entladen bzw. Beladen von Schiffen mit LNG […]“

Die DUH moniert zudem, dass das Terminal unter Anwendung des LNG-Beschleunigungsgesetzes errichtet worden ist. Dieses Gesetz dürfe jedoch allein zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in Deutschland zur Anwendung kommen, betont Müller-Kraenner. „Man hat den Leuten auf Rügen damals gesagt, die Anlage muss gebaut werden, weil sonst die Lichter ausgehen.“ Jetzt mache die Deutsche Regas eine „Handelsplattform für fossiles Gas“ daraus, kritisiert der DUH-Chef und nennt das Vorgehen einen „erneuten Vertrauensbruch“.

Mit der Anzeige wolle man erreichen, dass das Umweltamt das Unternehmen auffordert, den LNG-Umschlag einzustellen. Sicherheitsaspekte einer Verladung von LNG im Hafen von Mukran seien nicht geprüft. Bei LNG-Umschlag handle es sich um einen Vorgang, „der nicht sorglos in der unmittelbaren Nähe des Fähranlegers vollzogen werden darf“.

Regas weist die Behauptungen zurück, könne sich aber zu Einzelheiten nicht äußern, „weil uns keine konkreten Beschwerden der DUH vorliegen“.

Donnerstag, 19.09.2024, 17:11 Uhr
Manfred Fischer
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Quelle: Deutsche Regas / Christian Morgenstern
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Anzeige gegen Deutsche Regas wegen LNG-Umschlag vor Rügen
Die Deutsche Regas hat für den Umschlag von LNG vor Rügen laut Landesumweltministerium keine Genehmigung. Die Deutsche Umwelthilfe hat Anzeige erstattet.
War die „Coral Energy“ der erste und gleichzeitig letzte LNG-Tanker, der vor Rügen für die Fahrt in den Norden beladen worden ist? Vor zwei Tagen freute sich die Deutsche Regas über den ersten „Reload“ im Energie-Terminal „Deutsche Ostsee“ (wir berichteten). Jetzt hat das Umweltministerium in Schwerin mitgeteilt, dass das Verschiffen von Flüssigerdgas dort nicht genehmigt ist. Ein Umschlagen von LNG sei in den Antragsunterlagen für die Betriebsgenehmigung „nicht vorgesehen“ gewesen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presseagentur.

Regas muss dem Vernehmen nach jetzt eine detaillierte Beschreibung des neuen Geschäftsmodells und entsprechende technische Nachweise vorlegen. Auf dieser Basis will man prüfen, ob eine Änderung vorliege, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich ist.

Auf den Plan gerufen hat das Ministerium eine Anzeige der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt („StALU“) in Vorpommern. Die DUH wies die Behörde in einem Schreiben darauf hin, dass die Betriebsgenehmigung für das LNG-Terminal die Anladung, Speicherung, Regasifizierung und Einspeisung ins Netz beinhalte. „Die Verschiffung müsste eigens beantragt und genehmigt werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Das Umweltministerium hat die Anzeige der DUH an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

„Freistellungserklärung der Bundesnetzagentur“

Die Deutsche Regas sieht sich zu Unrecht am Pranger. Das Unternehmen betont gegenüber der Redaktion, dass es „nicht mit LNG handelt, sondern seinen Kunden Terminalkapazitäten zur Verfügung stellt“. Die Konzeption des Energie-Terminals „Deutsche Ostsee“ habe von Anfang an die Möglichkeit eines Reloads vorgesehen, schreibt das Unternehmen und verweist auf die „Freistellungsentscheidung der Bundesnetzagentur vom 12. Januar 2023“, die das Reload-Verfahren abbilde.

Konkret heißt es darin, so Regas: „Neben den Dienstleistungen im sog. Large-Scale Bereich (Entladen, vorübergehende Speicherung, Wiederverdampfung und Einspeicherung in das Fernleitungsnetz), sieht die Antragstellerin zudem auch die Möglichkeit vor, Dienstleistungen im sog. Small-Scale Bereich, auch Dispatch oder Betankungsdienstleistungen genannt, anzubieten. […] Nutzer, die Small-Scale Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen zumindest eines der folgenden Nutzungsrechte erwerben: Anlegen, Entladen bzw. Beladen von Schiffen mit LNG […]“

Die DUH moniert zudem, dass das Terminal unter Anwendung des LNG-Beschleunigungsgesetzes errichtet worden ist. Dieses Gesetz dürfe jedoch allein zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in Deutschland zur Anwendung kommen, betont Müller-Kraenner. „Man hat den Leuten auf Rügen damals gesagt, die Anlage muss gebaut werden, weil sonst die Lichter ausgehen.“ Jetzt mache die Deutsche Regas eine „Handelsplattform für fossiles Gas“ daraus, kritisiert der DUH-Chef und nennt das Vorgehen einen „erneuten Vertrauensbruch“.

Mit der Anzeige wolle man erreichen, dass das Umweltamt das Unternehmen auffordert, den LNG-Umschlag einzustellen. Sicherheitsaspekte einer Verladung von LNG im Hafen von Mukran seien nicht geprüft. Bei LNG-Umschlag handle es sich um einen Vorgang, „der nicht sorglos in der unmittelbaren Nähe des Fähranlegers vollzogen werden darf“.

Regas weist die Behauptungen zurück, könne sich aber zu Einzelheiten nicht äußern, „weil uns keine konkreten Beschwerden der DUH vorliegen“.

Donnerstag, 19.09.2024, 17:11 Uhr
Manfred Fischer

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