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Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Frist für Anträge auf kostenlose Zuteilungen von Emissionsberechtigungen für die 4. Handelsperiode festgelegt.
Anlagenbetreiber müssen sich auf die 4. Runde des EU-Emissionshandels einstellen. Für die Handelsperiode von 2021 bis 2030 werden die kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen in zwei Zuteilungszeiträumen für 2021 bis 2025 und 2026 bis 2030 ausgegeben. Für jede Zuteilungsperiode müssen die Anlagenbetreiber jeweils einen Antrag auf Zutei
Mittwoch, 20.03.2019, 13:17 Uhr
Kai Eckert
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