Wer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionszuschusse für Mini-KWK-Anlagen beantragt, hat dafür nun einen weiteren Monat Zeit.
Darauf machte das BHKW-Infozentrum am 15. Oktober aufmerksam. Die Zuwendungsbescheide mit Ausstellungsdatum ab dem 22. Juni weisen maximal den 31. Oktober als Ende des Bewilligungszeitraumes aus. Dieser Bewilligungszeitraum kann ab sofort auf fristgerechten Antrag hin bis zum 30. November verlängert werden. Wurde bereits eine Verlängerung gewährt, erstreckt sich diese ohne e
Freitag, 16.10.2009, 09:10 Uhr
Michael Pecka
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