Die Bezirksregierung Münster hat am 19. Oktober den Antrag des BUND auf Aussetzung rechtlicher Vorbescheide und weiterer Teilgenehmigungen für den Bau des Eon-Steinkohlekraftwerks Datteln abgewiesen.
Wie die Bezirksregierung mitteilte, sei die Aufhebung des Bebauungsplans durch das Oberverwaltungsgericht von Anfang September nicht rechtskräftig. Zudem stoße aus Landessicht eine "dem Urteil angepasste Landesplanung" nicht auf unüberwindbare Hindernisse.
Die Arbeiten auf der Baustelle in Datteln können somit vorerst fortgesetzt werden. Allerdings baue Eon auf eigenes Risiko, b
Montag, 19.10.2009, 17:14 Uhr
Andreas Kögler
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