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Auf Änderungen und Klarstellungen bei der Stromsteuerbefreiung von KWK-Anlagen machen der BKWK und das BHKW-Infozentrum aufmerksam.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) verweist darauf, dass insbesondere Betreiber kleiner KWK-Anlagen bis spätestens 31. Dezember 2019 eine Erlaubnis zur stromsteuerfreien Entnahme von KWK-Strom stellen müssen. Bisher war der Strom, den Betreiber etwa zur Eigenversorgung und Belieferung Dritter innerhalb einer Kundenanlage entnehmen und weiterverteilen, automatisch von der Stromsteuer bef
Dienstag, 10.12.2019, 10:52 Uhr
Armin Müller
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