Gemeinden dürfen Käufer von Neubaugrundstücken zum Anschluss an das lokale Fernwärmenetz zwingen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschlossen.
Der Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels Region Nord, Hamburg, hatte gegen die Gemeinde Börnsen geklagt, die alle Erwerber von Grundstücken der Gemeinde zum Anschluss an das Fernwärmenetz der Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH (GWB) verpflichtet. Der Verband hielt dies für einen Kartellverstoß und hatte sogar in den ersten beiden Instanzen Recht erhalten. Der Bundesgerichtsh
Freitag, 16.08.2002, 15:51 Uhr
Lea Mühlstein
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