Die Bundesnetzagentur hat Ende November ein verbindliches Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich vorgelegt.
In der ab 2010 gültigen Regelung wird der in den Erlösobergrenzen anerkannte Betrag für die Systemdienstleistungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) künftig jedes Jahr an die Entwicklung der Marktpreise angepasst und dann um 1,25 % reduziert. Wie die Bonner Behörde weiter mitteilte, werden den ÜNB zudem über ein Bonus-Malus-System zusätzliche Anreize gesetzt, um die Kosten zu senken: Bei ei
Dienstag, 1.12.2009, 16:29 Uhr
Andreas Kögler
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