Das Bundeskabinett hat die Verordnungen zur Anreizregulierung für mehr Effizienz bei den Betreibern der Leitungsnetze von Strom und Gas sowie die Verordnung über den Anschluss neuer Kraftwerke an die Stromnetze beschlossen.
Mit der Anreizregulierung werden ab 1. Januar 2009 den Versorgern Obergrenzen für die Netzerlöse gesetzt. Die Betriebskosten müssen dann über einen Zeitraum von zehn Jahren um verbindliche Raten reduziert werden. Mit der Kraftwerksanschluss-Verordnung soll der zügige und diskriminierungsfreie Anschluss neuer Kraftwerke erreicht werden. Das Ziel beider Verordnungen, die Bundeswirtschaftsminister
Mittwoch, 13.06.2007, 17:40 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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