Bei der Umsetzung der Linking Directive der EU in nationales Recht, will die österreichische Bundesregierung nur in Ausnahmefällen Emissionsgutschriften aus Nicht-CO2-Projekten zur Erfüllung von Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des EU-Emissionshandels zulassen.
Wie der Informationsdienst Point Carbon meldet, hat die österreichische Bundesregierung einen Gesetzesvorwurf vorgelegt, nach dem einheimische Unternehmen Gutschriften aus CDM und JI-Projekten nur noch dann innerhalb des EU-Emissionshandels als Ersatz für CO2-Zertifikate verwenden dürfen, wenn sie auch tatsächlichen Kohlendioxid-Einsparungen entsprechen. Allerdings sehe der Vorschlag vor, in Au
Dienstag, 20.09.2005, 08:01 Uhr
Andreas Kögler
© 2024 Energie & Management GmbH