Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erhobenen Gebühren für die Zuteilung von Emissionsrechten sind erneut für rechtswidrig erklärt worden.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. März in zweiter Instanz entschieden und bestätigte damit ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 1. Februar 2008. Die Richter hoben die von der DEHSt in der ersten Handelsphase zwischen 2005 und 2007 versandten Gebührenbescheide auf.
Nach der Emissionshandelskostenverordnung 2007 war es der DEHSt gestatte
Freitag, 6.03.2009, 13:15 Uhr
Kai Eckert
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