Die Clearingstelle zum EEG hat sich jetzt dafür ausgesprochen, Biogasanlagen dann als eine Gesamtanlage zu betrachten, wenn sie auf dem gleichen Grundstück liegen.
Damit werden räumlich nahe Biogasanlagen, die auf unterschiedlichen Grundstücken errichtet wurden, nicht als eine einzige Anlage im Sinne des EEG betrachtet. Dies hat Auswirkungen auf die Vergütung.
Der Fachverband Biogas begrüßte zwar die Auslegung der Clearingstelle, kritisierte aber, dass davon auch Anlagen betroffen seien, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden.
Mittwoch, 22.04.2009, 11:10 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH