Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - und nicht die Netzbetreiber - müssen etwaige Umspannungskosten bei der Einspeisung von Ökostrom ins Leitungsnetz übernehmen, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Damit gab der 9. Zivilsenat der Berufung eines Elektrizitätswerkes statt und hob ein Urteil des Landgerichts Konstanz vom 14. Juli auf.Laut den Karlsruher Richtern hat der Kläger keinen Anspruch auf einen Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Der Stromproduzent müsse die Kosten des Transports bis zum Erfüllungsort selbst tragen. Dieser befindet sich an dem Ort, an welchem der Netzbetreib
Freitag, 22.07.2005, 17:25 Uhr
Michael Pecka
© 2024 Energie & Management GmbH