Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat die von der Reaktorsicherheitskommission (RSK) erarbeiteten Anforderungen für die Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke während des dreimonatigen Moratoriums vorgestellt.
Die RSK war gemäß eines Bundestagsbeschlusses von Röttgen beauftragt worden, die Erkenntnisse aus dem Unfallablauf in Japan insbesondere im Hinblick darauf zu untersuchen, „ob die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind und wie robust die deutschen Kernkraftwerke gegenüber auslegungs-überschreitenden Ereignissen sind". In Japan wurden bei der Auslegung die Folgen von natu
Donnerstag, 31.03.2011, 14:14 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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