Anbieter von Energiedienstleistungen oder Effizienzmaßnahmen können sich jetzt bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) registrieren lassen.
Die Bundesstelle führt auf der Grundlage des § 7 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) eine öffentliche Anbieterliste für Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen. In diese können sich alle interessierten Anbieter eintragen lassen und ihr Angebot präsentieren.
Die Veröffentlichung soll die Entwicklung eines Marktes für Energieeffizienz-Dienstle
Dienstag, 26.04.2011, 14:36 Uhr
Armin Müller
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