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Der Europäische Gerichtshof argumentiert, dass es bei nationalen Ausbauzielen für die Staaten auch Möglichkeiten geben muss, ihre Ziele zu erreichen. Doch nach 2020 soll es nach den Vorschlägen der Kommission und vieler Mitgliedsstaaten keine nationalen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien mehr geben. Damit könnte auch die Rechtsgrundlage für nationale Fördersysteme wieder in Frage gestellt sein.
Das Urteil des europäischen Gerichtshofs schafft Rechtssicherheit – aber möglicherweise nur bis zum Jahr 2020. „Das Urteil ist eine Bestätigung der Konformität der Erneuerbaren Richtlinie mit dem europäischen Recht“, sagt Dörte Fouquet vom Brüsseler Büro der Energierechtskanzlei BBH: „Das Gericht sagt, wenn man ein europaweites Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Dienstag, 1.07.2014, 17:27 Uhr
Timm Krägenow
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