Die Fraktionen der Regierungskoalition verhandeln derzeit über einen Kompromiss zur Nachbesserung des Gesetzentwurfes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gestetz). In einigen wesentlichen Punkten zeichnet sich dafür eine Einigung ab.
Nicht die Spur eines Zweifels blieb nach der Öffentlichen Anhörung und Experten-Befragung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 7. April: Das Ziel der Verdoppelung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung auf 25 Prozent im Jahr 2020 ist nicht zu erreichen, wenn nicht noch an wichtigen Stellschrauben gedreht wird. Das betrifft vor allem Förderhöhe und -dauer, die Handhabung
Montag, 21.04.2008, 11:50 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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