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Das Amtsgericht Hannover hat einem Energieversorger untersagt, den Strom bei einem Ehepaar abzustellen. Der Grund ist die Erkrankung der Schuldnerin.
Das Ehepaar hat einen Zahlungsrückstand von knapp 400 Euro für Strom und knapp 1 500 Euro für sonstige Nebenkosten, unter anderem für Wasser und Wärme. Das Unternehmen teilte dem Paar daher die Sperrung der Energieversorgung zum 12. Februar mit. Die Schuldner beantragten daraufhin ei
Donnerstag, 16.04.2015, 10:53 Uhr
Heidi Roider
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