E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stromnetz - Amprion allein für Korridor B verantwortlich
Quelle: E&M/Jonas Rosenberger
Stromnetz

Amprion allein für Korridor B verantwortlich

Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes hat dazu geführt, dass die Vorhabenträgerschaft für ein Gleichstromprojekt beim Netzausbau ganz auf Amprion übergegangen ist.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung weisen Amprion und Tennet darauf hin, dass die Verantwortlichkeiten für den sogenannten Korridor B neu geregelt wurden. Dieser Korridor umfasst zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) erfasste Vorhaben: Zum einen ist dies die Leitung zwischen Wilhelmshaven und dem westfälischen Hamm (Vorhaben 49), zum anderen die Verbindung zwischen Heide im schleswig-holsteinischen Kreis Dithmarschen und dem Netzverknüpfungspunkt Polsum in Nordrhein-Westfalen, in der Nähe von Bottrop.

Der Korridor sei ein zentraler Baustein der Energiewende, heißt es in der Mitteilung der beiden Übertragungsnetzbetreiber. Er entlaste das stark beanspruchte Wechselstromnetz und leiste damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung. Denn über die neuen Leitungen werde Windstrom aus Norddeutschland in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands transportiert.
 
Strukturierter Untersuchungsraum - Der Korridor B mit den Vorhaben 48 und 49
Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle: Amprion/Tennet

Bisher waren Tennet und Amprion gemeinsam Vorhabenträger der beiden Netzausbauprojekte. Die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat jedoch zu einer Ergänzung des §12c (Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans) geführt. Dort heißt es nun: „Vorhabenträger für im Netzentwicklungsplan bestätigte Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (…) ist (…) der Übertragungsnetzbetreiber, in dessen Regelzone der südliche Netzverknüpfungspunkt der Leitung gelegen ist.“ Entsprechend ist die Verantwortung ganz auf Amprion übergegangen.

Durch die bisherige gemeinsame Sammlung von Daten durch Tennet und Amprion habe der Planungsraum des Korridors bereits wesentlich eingegrenzt werden können, heißt es weiter. Im nächsten Schritt sollen mögliche Trassenkorridore ermittelt werden.

„Wir sind gut aufgestellt, um dieses wichtige Projekt in Gänze umsetzen zu können“, sagt Hendrik Neumann, technischer Geschäftsführer von Amprion. Das Unternehmen plant den Korridor B vorrangig als 525-kV-Erdkabel mit einer Übertragungskapazität von 4.000 MW.

Die Internetseite "netzausbau.de" zeigt aktuell für das Vorhaben 48 an, dass 8 der insgesamt 408 Kilometer „im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren“ sind. Die restlichen 400 Kilometer befinden sich demnach noch nicht im Genehmigungsverfahren. Das Vorhaben 49 ist mit seinen 266 Kilometern insgesamt noch nicht im Genehmigungsverfahren. Beide Vorhaben wurden 2019 in den Netzentwicklungsplan aufgenommen und sind seit 2021 Bestandteile des Bundesbedarfsplans.

Tennet wird nach eigenen Angaben weiter seine Netzausbauprojekte zur Versorgung Nord- und Süddeutschlands vorantreiben. „Der B-Korridor hat viele Berührungspunkte mit Netzausbauprojekten, die TenneT in Schleswig-Holstein und Niedersachsen auch für die Versorgung Süddeutschlands plant und baut. Dies macht eine gute Abstimmung beider in der Region tätigen Übertragungsnetzbetreiber erforderlich“, sagt Tim Meyerjürgens, COO von Tennet.

Tennet ist für eine Reihe von Netzausbauprojekten verantwortlich, deren Planungsräume in Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom Korridor B gekreuzt werden. Dazu zählen beispielsweise Südlink sowie die Offshore-Projekte Borwin 6 und Balwin 1-3.

Donnerstag, 29.07.2021, 17:27 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Stromnetz - Amprion allein für Korridor B verantwortlich
Quelle: E&M/Jonas Rosenberger
Stromnetz
Amprion allein für Korridor B verantwortlich
Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes hat dazu geführt, dass die Vorhabenträgerschaft für ein Gleichstromprojekt beim Netzausbau ganz auf Amprion übergegangen ist.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung weisen Amprion und Tennet darauf hin, dass die Verantwortlichkeiten für den sogenannten Korridor B neu geregelt wurden. Dieser Korridor umfasst zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) erfasste Vorhaben: Zum einen ist dies die Leitung zwischen Wilhelmshaven und dem westfälischen Hamm (Vorhaben 49), zum anderen die Verbindung zwischen Heide im schleswig-holsteinischen Kreis Dithmarschen und dem Netzverknüpfungspunkt Polsum in Nordrhein-Westfalen, in der Nähe von Bottrop.

Der Korridor sei ein zentraler Baustein der Energiewende, heißt es in der Mitteilung der beiden Übertragungsnetzbetreiber. Er entlaste das stark beanspruchte Wechselstromnetz und leiste damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung. Denn über die neuen Leitungen werde Windstrom aus Norddeutschland in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands transportiert.
 
Strukturierter Untersuchungsraum - Der Korridor B mit den Vorhaben 48 und 49
Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle: Amprion/Tennet

Bisher waren Tennet und Amprion gemeinsam Vorhabenträger der beiden Netzausbauprojekte. Die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat jedoch zu einer Ergänzung des §12c (Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans) geführt. Dort heißt es nun: „Vorhabenträger für im Netzentwicklungsplan bestätigte Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (…) ist (…) der Übertragungsnetzbetreiber, in dessen Regelzone der südliche Netzverknüpfungspunkt der Leitung gelegen ist.“ Entsprechend ist die Verantwortung ganz auf Amprion übergegangen.

Durch die bisherige gemeinsame Sammlung von Daten durch Tennet und Amprion habe der Planungsraum des Korridors bereits wesentlich eingegrenzt werden können, heißt es weiter. Im nächsten Schritt sollen mögliche Trassenkorridore ermittelt werden.

„Wir sind gut aufgestellt, um dieses wichtige Projekt in Gänze umsetzen zu können“, sagt Hendrik Neumann, technischer Geschäftsführer von Amprion. Das Unternehmen plant den Korridor B vorrangig als 525-kV-Erdkabel mit einer Übertragungskapazität von 4.000 MW.

Die Internetseite "netzausbau.de" zeigt aktuell für das Vorhaben 48 an, dass 8 der insgesamt 408 Kilometer „im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren“ sind. Die restlichen 400 Kilometer befinden sich demnach noch nicht im Genehmigungsverfahren. Das Vorhaben 49 ist mit seinen 266 Kilometern insgesamt noch nicht im Genehmigungsverfahren. Beide Vorhaben wurden 2019 in den Netzentwicklungsplan aufgenommen und sind seit 2021 Bestandteile des Bundesbedarfsplans.

Tennet wird nach eigenen Angaben weiter seine Netzausbauprojekte zur Versorgung Nord- und Süddeutschlands vorantreiben. „Der B-Korridor hat viele Berührungspunkte mit Netzausbauprojekten, die TenneT in Schleswig-Holstein und Niedersachsen auch für die Versorgung Süddeutschlands plant und baut. Dies macht eine gute Abstimmung beider in der Region tätigen Übertragungsnetzbetreiber erforderlich“, sagt Tim Meyerjürgens, COO von Tennet.

Tennet ist für eine Reihe von Netzausbauprojekten verantwortlich, deren Planungsräume in Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom Korridor B gekreuzt werden. Dazu zählen beispielsweise Südlink sowie die Offshore-Projekte Borwin 6 und Balwin 1-3.

Donnerstag, 29.07.2021, 17:27 Uhr
Fritz Wilhelm

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.