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Energie & Management > Regenerative - Ampelabgeordnete entwerfen Fortsetzung des Solarpakets
Quelle: Fotolia / Simon Kraus
Regenerative

Ampelabgeordnete entwerfen Fortsetzung des Solarpakets

Am 26. April steht das Solarpaket I zum Beschluss in Bundestag und -rat an - da haben die Ampelfraktionen im Energieausschuss schon eine Novelle entworfen: das „Solarpaket II“.
Der Energieausschuss im Bundestag hat aus den Diskussionen um das Solarpaket I Schlüsse gezogen. Um ungelöste Fragen zu beantworten, legten die Abgeordneten der Ampelfraktionen einen Folgeentwurf vor, ein „Solarpaket II“. Der Entwurf liegt E&M vor.

Das Solarpaket I steht am 26. April in Bundestag und Bundesrat zur endgültigen Beschlussfassung an. Es enthält Erleichterungen für die Registrierung und den Aufbau von PV-Anlagen und sichert den Bestand von Flächen für Windkraftanlagen.

Im zweiten Solarpaket soll nun versucht werden, die Kosten im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) zu senken und Netzanschlüsse digital zu regeln. Umgesetzt werden sollen die Vorschläge bis Ende des Jahres, sonst klappt es wohl nicht mehr in dieser Legislatur.

In den Anhörungen zum Solarpaket I hatten die Sachverständigen aus den Branchen vor allem Hilfen für ausgeförderte Biomasse-Anlagen gefordert, denen sonst die Stilllegung droht. Dabei können sie die volatile Sonnen- und Windstrom-Erzeugung absichern helfen.

Vorschläge aus der Anhörung vom 22. April

Philipp Schröder von der Einskommafünfgrad GmbH hatte die Steuerung des Stromverbrauchs und die Ausrichtung der erneuerbaren Energien nach marktwirtschaftlichen Preissignalen in einem flexiblen und digitalen Strommarkt gefordert. Dies könne durch zeitabhängige Netzentgelte geschehen, die den aktuellen Auslastungszustand des Stromnetzes in der Region widerspiegeln, hatte Schröder vorgeschlagen.

Bernhard Strohmayer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) bemängelte am Paket I, dass es keine Anerkennung biodiversitätsfördernder landwirtschaftlicher Flächennutzung in Solarparks gibt und eine praxistaugliche Regelung für landwirtschaftliche Grundstücke fehlt.
 
 
Themen im Solarpaket II

Im Entwurf für das Paket II fordern die Ampelabgeordneten, „die Resilienz der deutschen Energiewirtschaft weiter zu stärken und den Net-Zero Industry Act der EU (dazu siehe separate Meldung) so schnell wie möglich umzusetzen“. Der Abbau und die Verarbeitung wesentlicher Rohstoffe und die Herstellung wichtiger Vorprodukte geschieht teilweise durch wenige Akteure, vor allem in China. Die Bundesregierung solle schnellstens umsetzen, was der europäische Gesetzgeber ermöglicht habe, um einseitigen Abhängigkeiten bei wichtigen Technologien entgegenzuwirken, vor allem im Bereich der Photovoltaik.

Auch die europäische Strommarkt-Design-Richtlinie sei zügig in nationales Recht umzusetzen, um eine Perspektive nach Ende der EEG-Förderung zu eröffnen und Planungssicherheit zu gewährleisten. Der gesetzliche Rahmen für flexible Biomethan- und Biomasse-Kraftwerke solle zudem „für die weitere Gesetzgebung noch in diesem Jahr vorbereitet werden“, heißt es im Entwurf.

Speichern erleichtern

Die Ausbaudynamik bei Stromspeichern solle ebenfalls einen verlässlichen Rahmen bekommen. Dazu gehöre, dass die Bundesnetzagentur als nachgeordnete Behörde die derzeit bis Ende 2028 befristete Netzentgelt-Befreiung (Paragraf 118 Absatz 6 Energiewirtschaftsgesetz) sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen dauerhaft entfristet, fordern die Ampelfraktionen. Auch für Eigenverbrauchs-Speicher solle eine dauerhafte Netzentgelt-Befreiung rechtssicher verankert werden.

„Im Solarpaket II soll ein zielführender Regelungsentwurf vorgelegt werden, der Energy Sharing erleichtert und die EU-rechtlichen Anforderungen umsetzt“, schreiben die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP im Energieausschuss. Dabei sollen die unionsrechtlich vorgesehenen Ausnahmen von den Stromlieferanten-Pflichten vollständig ausgeschöpft werden.

Netzbetreiber zur beschleunigten Digitalisierung verpflichten

Im Rahmen des Branchendialogs mit den Netzbetreibern seien obendrein Vorschläge zu erarbeiten, um eine umfassende und zügige Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit dem Ziel einer spürbaren Beschleunigung der physikalischen und IT-seitigen Netzanschlüsse effektiv sicherzustellen. Dafür seien auch „sanktionsbewehrte Fristen“ denkbar.

Der Bundestag erwarte die Vorlage konkreter Gesetzesanpassungen bis spätestens Jahresende. „Sollte im Rahmen des Branchendialogs keine Einvernehmlichkeit für wirksame Maßnahmen hergestellt werden können, legt die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt eigene Vorschläge vor“, schließt der Entwurf.

Donnerstag, 25.04.2024, 17:25 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - Ampelabgeordnete entwerfen Fortsetzung des Solarpakets
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Ampelabgeordnete entwerfen Fortsetzung des Solarpakets
Am 26. April steht das Solarpaket I zum Beschluss in Bundestag und -rat an - da haben die Ampelfraktionen im Energieausschuss schon eine Novelle entworfen: das „Solarpaket II“.
Der Energieausschuss im Bundestag hat aus den Diskussionen um das Solarpaket I Schlüsse gezogen. Um ungelöste Fragen zu beantworten, legten die Abgeordneten der Ampelfraktionen einen Folgeentwurf vor, ein „Solarpaket II“. Der Entwurf liegt E&M vor.

Das Solarpaket I steht am 26. April in Bundestag und Bundesrat zur endgültigen Beschlussfassung an. Es enthält Erleichterungen für die Registrierung und den Aufbau von PV-Anlagen und sichert den Bestand von Flächen für Windkraftanlagen.

Im zweiten Solarpaket soll nun versucht werden, die Kosten im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) zu senken und Netzanschlüsse digital zu regeln. Umgesetzt werden sollen die Vorschläge bis Ende des Jahres, sonst klappt es wohl nicht mehr in dieser Legislatur.

In den Anhörungen zum Solarpaket I hatten die Sachverständigen aus den Branchen vor allem Hilfen für ausgeförderte Biomasse-Anlagen gefordert, denen sonst die Stilllegung droht. Dabei können sie die volatile Sonnen- und Windstrom-Erzeugung absichern helfen.

Vorschläge aus der Anhörung vom 22. April

Philipp Schröder von der Einskommafünfgrad GmbH hatte die Steuerung des Stromverbrauchs und die Ausrichtung der erneuerbaren Energien nach marktwirtschaftlichen Preissignalen in einem flexiblen und digitalen Strommarkt gefordert. Dies könne durch zeitabhängige Netzentgelte geschehen, die den aktuellen Auslastungszustand des Stromnetzes in der Region widerspiegeln, hatte Schröder vorgeschlagen.

Bernhard Strohmayer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) bemängelte am Paket I, dass es keine Anerkennung biodiversitätsfördernder landwirtschaftlicher Flächennutzung in Solarparks gibt und eine praxistaugliche Regelung für landwirtschaftliche Grundstücke fehlt.
 
 
Themen im Solarpaket II

Im Entwurf für das Paket II fordern die Ampelabgeordneten, „die Resilienz der deutschen Energiewirtschaft weiter zu stärken und den Net-Zero Industry Act der EU (dazu siehe separate Meldung) so schnell wie möglich umzusetzen“. Der Abbau und die Verarbeitung wesentlicher Rohstoffe und die Herstellung wichtiger Vorprodukte geschieht teilweise durch wenige Akteure, vor allem in China. Die Bundesregierung solle schnellstens umsetzen, was der europäische Gesetzgeber ermöglicht habe, um einseitigen Abhängigkeiten bei wichtigen Technologien entgegenzuwirken, vor allem im Bereich der Photovoltaik.

Auch die europäische Strommarkt-Design-Richtlinie sei zügig in nationales Recht umzusetzen, um eine Perspektive nach Ende der EEG-Förderung zu eröffnen und Planungssicherheit zu gewährleisten. Der gesetzliche Rahmen für flexible Biomethan- und Biomasse-Kraftwerke solle zudem „für die weitere Gesetzgebung noch in diesem Jahr vorbereitet werden“, heißt es im Entwurf.

Speichern erleichtern

Die Ausbaudynamik bei Stromspeichern solle ebenfalls einen verlässlichen Rahmen bekommen. Dazu gehöre, dass die Bundesnetzagentur als nachgeordnete Behörde die derzeit bis Ende 2028 befristete Netzentgelt-Befreiung (Paragraf 118 Absatz 6 Energiewirtschaftsgesetz) sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen dauerhaft entfristet, fordern die Ampelfraktionen. Auch für Eigenverbrauchs-Speicher solle eine dauerhafte Netzentgelt-Befreiung rechtssicher verankert werden.

„Im Solarpaket II soll ein zielführender Regelungsentwurf vorgelegt werden, der Energy Sharing erleichtert und die EU-rechtlichen Anforderungen umsetzt“, schreiben die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP im Energieausschuss. Dabei sollen die unionsrechtlich vorgesehenen Ausnahmen von den Stromlieferanten-Pflichten vollständig ausgeschöpft werden.

Netzbetreiber zur beschleunigten Digitalisierung verpflichten

Im Rahmen des Branchendialogs mit den Netzbetreibern seien obendrein Vorschläge zu erarbeiten, um eine umfassende und zügige Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit dem Ziel einer spürbaren Beschleunigung der physikalischen und IT-seitigen Netzanschlüsse effektiv sicherzustellen. Dafür seien auch „sanktionsbewehrte Fristen“ denkbar.

Der Bundestag erwarte die Vorlage konkreter Gesetzesanpassungen bis spätestens Jahresende. „Sollte im Rahmen des Branchendialogs keine Einvernehmlichkeit für wirksame Maßnahmen hergestellt werden können, legt die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt eigene Vorschläge vor“, schließt der Entwurf.

Donnerstag, 25.04.2024, 17:25 Uhr
Susanne Harmsen

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