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Energie & Management > Klimaschutz - Ampel-Koaltion einigt sich auf Austritt aus Energiecharta-Vertrag
Quelle: Fotolia / kav777
Klimaschutz

Ampel-Koaltion einigt sich auf Austritt aus Energiecharta-Vertrag

"Zügig" will Deutschland aus dem umstrittenen Vertrag aussteigen und folgt damit einer ganzen Reihe europäischer Partner.
Als “großen Tag für den Klimaschutz” begrüßt Andreas Audretsch, Fraktionsvize der Grünen für die Themen Finanzen, Haushalt, Wirtschaft, Arbeit und Soziales im Bundestag, auf dem Kurznachrichtendienst Twitter die Einigung der Ampel-Koalition, die Energiecharta zu kündigen. Wie sehr der Energiecharta-Vertrag dem Klimaschutz im Wege stehe, zeigten beispielsweise die Klage von Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg, die mit einer Milliardenzahlung der Bundesregierung endete, sowie die Klagen von RWE und Uniper gegen den niederländischen Kohleausstieg. “Damit ist künftig Schluss”, so Audretsch.

“Zügig und zeitgleich mit dem Ratifikationsgesetz für Ceta” wolle man den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem Energiecharta-Vertrag beschließen, heißt es in einem am 11. November beschlossenen Papier der Koalitionspartner. Das Gesetz zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta soll in der Sitzungswoche ratifiziert werden, die am 28. November beginnt.
 
 
Mit dem Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag folgt Deutschland einer Reihe von europäischen Ländern, darunter Frankreich, die Niederlande, Spanien und Polen.

20 Jahre Nachhaftung

Der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) ist ein internationaler Vertrag, der nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Energiesektoren der Nachfolgestaaten in den europäischen und globalen Markt integrieren helfen sollte. Vorgesehen sind
  • der Schutz von Auslandsinvestitionen,
  • die Gewährleistung des grenzüberschreitenden Energiehandels
  • sowie Regeln zur Schlichtung von Streitfällen.
Die zugrunde liegende Charta wurde 1991 in Den Haag, der Vertrag 1994 in Lissabon von rund 50 Staaten unterzeichnet. Er trat 1998 in Kraft.

Unter anderem ermöglicht der Vertrag Unternehmen, abseits des regulären Rechtsweges internationale Schiedsgerichte anzurufen. Kritiker sehen darin eine Verletzung demokratischer Prinzipien. Weil das Verfahren von Unternehmen immer wieder auch für Klagen gegen Umweltauflagen oder politische Entscheidungen gegen die Nutzung fossiler Energien genutzt wird, steht der ECT als auch als Bremse der Energiewende in der Kritik.

Weiteren Klagen sind allerdings auch nach einem Austritt aus dem Vertrag nicht unmöglich. Die Nachhaftung beträgt 20 Jahre. So wurde beispielsweise der italienische Staat auf Basis der Vertrages kürzlich zur Zahlung eines dreistelligen Millionenbetrags an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verpflichtet. Das Land hatte bereits 2016 den Vertrag gekündigt.

Ursprünglich wollte man sich auf EU-Ebene wollte dafür einsetzen, die Energiecharta zu reformieren. Das Verhandlungsergebnis habe die Erwartungen allerdings nicht erfüllt, erklärten Vertreter der Ampelkoalition. Das sei auch auf ein unzureichendes Verhandlungsmandat der EU-Kommission zurückzuführen.

Montag, 14.11.2022, 14:08 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Klimaschutz - Ampel-Koaltion einigt sich auf Austritt aus Energiecharta-Vertrag
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Ampel-Koaltion einigt sich auf Austritt aus Energiecharta-Vertrag
"Zügig" will Deutschland aus dem umstrittenen Vertrag aussteigen und folgt damit einer ganzen Reihe europäischer Partner.
Als “großen Tag für den Klimaschutz” begrüßt Andreas Audretsch, Fraktionsvize der Grünen für die Themen Finanzen, Haushalt, Wirtschaft, Arbeit und Soziales im Bundestag, auf dem Kurznachrichtendienst Twitter die Einigung der Ampel-Koalition, die Energiecharta zu kündigen. Wie sehr der Energiecharta-Vertrag dem Klimaschutz im Wege stehe, zeigten beispielsweise die Klage von Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg, die mit einer Milliardenzahlung der Bundesregierung endete, sowie die Klagen von RWE und Uniper gegen den niederländischen Kohleausstieg. “Damit ist künftig Schluss”, so Audretsch.

“Zügig und zeitgleich mit dem Ratifikationsgesetz für Ceta” wolle man den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem Energiecharta-Vertrag beschließen, heißt es in einem am 11. November beschlossenen Papier der Koalitionspartner. Das Gesetz zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta soll in der Sitzungswoche ratifiziert werden, die am 28. November beginnt.
 
 
Mit dem Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag folgt Deutschland einer Reihe von europäischen Ländern, darunter Frankreich, die Niederlande, Spanien und Polen.

20 Jahre Nachhaftung

Der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) ist ein internationaler Vertrag, der nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Energiesektoren der Nachfolgestaaten in den europäischen und globalen Markt integrieren helfen sollte. Vorgesehen sind
  • der Schutz von Auslandsinvestitionen,
  • die Gewährleistung des grenzüberschreitenden Energiehandels
  • sowie Regeln zur Schlichtung von Streitfällen.
Die zugrunde liegende Charta wurde 1991 in Den Haag, der Vertrag 1994 in Lissabon von rund 50 Staaten unterzeichnet. Er trat 1998 in Kraft.

Unter anderem ermöglicht der Vertrag Unternehmen, abseits des regulären Rechtsweges internationale Schiedsgerichte anzurufen. Kritiker sehen darin eine Verletzung demokratischer Prinzipien. Weil das Verfahren von Unternehmen immer wieder auch für Klagen gegen Umweltauflagen oder politische Entscheidungen gegen die Nutzung fossiler Energien genutzt wird, steht der ECT als auch als Bremse der Energiewende in der Kritik.

Weiteren Klagen sind allerdings auch nach einem Austritt aus dem Vertrag nicht unmöglich. Die Nachhaftung beträgt 20 Jahre. So wurde beispielsweise der italienische Staat auf Basis der Vertrages kürzlich zur Zahlung eines dreistelligen Millionenbetrags an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verpflichtet. Das Land hatte bereits 2016 den Vertrag gekündigt.

Ursprünglich wollte man sich auf EU-Ebene wollte dafür einsetzen, die Energiecharta zu reformieren. Das Verhandlungsergebnis habe die Erwartungen allerdings nicht erfüllt, erklärten Vertreter der Ampelkoalition. Das sei auch auf ein unzureichendes Verhandlungsmandat der EU-Kommission zurückzuführen.

Montag, 14.11.2022, 14:08 Uhr
Katia Meyer-Tien

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