Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Novelle der Altölverordnung beschlossen. In der Verordnung wird festgeschrieben, dass Altöl vorrangig zu Basisöl wiederaufgearbeitet werden soll.
Andere Verwertungswege – wie etwa die energetische Nutzung – sind künftig nur eingeschränkt möglich. „Das ist zugleich ein Beitrag zur Ressourcenschonung,“ sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.Damit wird die Altölverordnung von 1987 novelliert und die Eu-Altölrichtlinie von 1975 vollständig in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland fallen jährlich rund 450 000
Mittwoch, 4.07.2001, 12:24 Uhr
Cerstin Gammelin
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