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Belgien muss für den Weiterbetrieb der beiden Kernreaktoren Doel 1 und 2 voraussichtlich eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen.
Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die beiden Reaktoren gegenwärtig nicht über die nach EU-Recht notwendigen Genehmigungen verfügen. Die belgische Regierung hatte 2003 beschlossen, die damals laufenden Reaktoren nach 40 Jahren Betrieb vom Netz zu nehmen. Dementsprechend
Freitag, 30.11.2018, 10:28 Uhr
Tom Weingärtner
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