Der Schweizer Alpiq-Konzern hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen eine Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) eingereicht.
Wie Alpiq mitteilte, verfüge die von der ElCom verordnete Belastung der Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) über keine ausreichende Rechtsgrundlage. Die Behörde hatte am 4. März die Tarife für das Schweizer Stromnetz festgelegt und darin vorgesehen, dass Alpiq seine Netztarife um 13 % senken muss. Darüber hinaus ist vorgesehen, die SDL-Kosten teilweise auf die Betreiber von Kraftwerken mi
Freitag, 23.04.2010, 11:13 Uhr
Andreas Kögler
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