Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition verabschiedete der Bundestag am 28. Mai das Zuteilungsgesetz zum Nationalen Allokationsplan (NAPG).
Das NAPG regelt die Verteilung der CO2-Emissionsrechte auf die vom Handel betroffenen Anlagen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes könne der Emissionshandel wie geplant zum 1. Januar 2005 starten, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin in der Bundestagsdebatte zur zweiten und dritten Lesung.Das NAPG stößt in Politik, Wirtschaft und Umweltverbänden auf unterschiedliche Reaktionen. Der
Dienstag, 1.06.2004, 10:22 Uhr
Cerstin Gammelin
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