Bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie konzentrierte sich in Deutschland das öffentliche Interesse vor allem darauf, wie der vorgeschrieben Energiepass gestaltet wird. Wenig beachtet wurde bisher die Absicht der Bundesregierung, die für den Neubau größerer Gebäude vorgesehene Einzelprüfung des möglichen Einsatzes „alternativer“ Heizsysteme durch den Verweis auf den „allgemeinen Wissensstand zu ersetzen.
Die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (GebäudeRL), vom Europäischen Parlament und Rat am 16. Dezember 2002 erlassen, bestimmt in ihrem Artikel 5: „Bei neuen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1 000 m2 gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme, wie- dezentral
Mittwoch, 7.02.2007, 11:39 Uhr
Jan Mühlstein
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