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Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Biomasse-Anlagen und Biomethan vom Herbst 2022 veröffentlicht - eine Überraschung.
Alle drei Gebotsrunden zum 1. September (Biomasse und Windkraft an Land) und Biomethan zum 1. Oktober 2022 waren deutlich unterzeichnet. Dies stellte die Bundesnetzagentur in ihrer Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse am 12. Oktober fest.
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), forderte wegen der Unterzeichnungen, die Gebotshöchstwerte für Erneuerbare an Kostensteigerungen anzupassen, zumindest übergangsweise. Nur so könnten die ehrgeizigen Ausbauziele erreicht werden. Der Druck auf Einkaufspreise und ein erhöhtes Zinsniveau verteuerten den Ausbau. Zudem müssten die Ergebnisse schneller bekanntgegeben werden, sagte Andreae.
„Die Gründe dafür, dass viele hundert Megawatt an genehmigten Windenergieprojekten und eine Vielzahl fertig entwickelter PV-Projekte nicht an den vergangenen Ausschreibungen teilgenommen haben, sind signifikante Kostensteigerungen für Windenergieanlagen, Photovoltaik-Module und Netzanschlusstechnik“, so die BDEW-Chefin.
„Aus der Krise müssen wir uns herausinvestieren“, sagte Andreae. Jede zusätzliche erneuerbare Kilowattstunde senke die Energiepreise und sichere die Versorgung. Zudem müssten die im Sommer beschlossenen Gesetze nachgebessert werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren wirklich zu beschleunigen und die zeitnahe Ausweisung zusätzlicher Flächen zu erreichen. Das betreffe
- die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes,
- das Windenergieflächenbedarfsgesetz zur Festschreibung verbindlicher Flächenziele
- sowie das derzeit überarbeitete Bundesimmissionsschutzgesetz.
Windkraft an LandDie Unterzeichnung der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen nicht zu erwarten. Daher hatte die Behörde das Ausschreibungsvolumen zu diesem Gebotstermin nicht reduziert. Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 1.320
MW wurden 87
Gebote mit einer installierten Gesamtleistung von rund 772
MW eingereicht.
Die Bundesnetzagentur erteilte allen Bietern einen Zuschlag.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 5,76
Ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88
Ct/kWh. Mit 5,84
Ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur knapp unter dem Höchstwert und bewegt sich auf dem Niveau der Vorrunde (5,85
Ct/kWh).
Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen auch im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf
- Niedersachsen (208 MW, 30 Zuschläge),
- Schleswig-Holstein (179 MW, 20 Zuschläge)
- und Nordrhein-Westfalen (127 MW, 11 Zuschläge).
Ausschreibungen für Biomasse-AnlagenBei einer ausgeschriebenen Menge von 286
MW wurden 100
Gebote mit einer installierten Gesamtleistung von
101
MW eingereicht. Dabei entfielen zwölf Gebote mit 23 MW auf Neuanlagen und 88
Gebote im Umfang von 78
MW auf Bestandsanlagen. Elf Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.
Aufgrund der Unterzeichnung fand die endogene Mengensteuerung (nachträgliche Angebotsverknappung) beim Zuschlagsverfahren Anwendung. Das bedeutet, dass das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80
Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wurde.
Im Ergebnis erlangten 69
Gebote mit insgesamt 78
MW einen Zuschlag. Die erfolgreichen Gebotswerte reichen von 14,20 bis 17,96
Ct/kWh. Regional betrachtet, gingen fast zwei Drittel der Zuschläge an Gebote mit Standorten in Bayern (25
MW, 25
Zuschläge) und Niedersachsen (20
MW, 19
Zuschläge).
Biomethan-Anlagen nur in Baden-WürttembergZum zweiten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethan-Anlagen durchgeführt. Es handelt sich bei diesen um Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle eingespeistes Rohbiogas auf Erdgasqualität veredeln und das Biomethan dann verstromen oder ins Erdgasnetz einspeisen. Anders als in der ersten Runde durften nur Gebote für Projekte mit erteilter Genehmigung eingereicht werden. Bei einer ausgeschriebenen Leistung von 152
MW waren lediglich zwei Gebote mit zusammen 3,5
MW eingegangen. Beide Gebote bekamen einen Zuschlag. Die Anlagen sollen in Baden-Württemberg entstehen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergie-Anlagen an Land findet am 1.
Dezember 2022 statt (Nachholtermin noch nach dem alten EEG 2021). Die nächsten Ausschreibungsrunden für Biomasse-Anlagen und für Biomethan-Anlagen sind jeweils am 1.
April 2023.
Informationen zu den
Windkraftausschreibungen stehen im Internet bereit.
Informationen zu den
Biomasse-Anlagen stehen im Internet bereit.
Informationen zu den
Biomethan-Anlagen stehen im Internet bereit.
Mittwoch, 12.10.2022, 11:56 Uhr
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