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Energie & Management > Politik - Alle Energiebeschlüsse vom Bundesrat verabschiedet
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Alle Energiebeschlüsse vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai alle anstehenden Vorlagen zu Energiethemen beschlossen. Damit fällt die EEG-Umlage weg und die LNG-Terminals können kommen.
Die Pläne für einen beschleunigten Bau von Flüssiggas-Terminals und zu möglichen Enteignungen von Energieunternehmen haben am 20. Mai den Bundesrat passiert. Der Bau schwimmender und fester LNG-Terminals beschleunigt werden, indem die Genehmigungsbehörden vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auslassen können. Umweltverbände kritisieren das. Das erste schwimmende LNG-Terminal soll noch vor Jahresende in Wilhelmshaven in Betrieb gehen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßte den Beschluss des Bundesrates zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG). „Das Gesetz erhöht den Handlungsspielraum der Bundesregierung bei der Absicherung der Energieversorgung im Notfall“, sagte er. Dieses Gesetz allein werde nicht ausreichen, um die Lage nach einem möglichen Lieferstopp von russischem Gas zu beherrschen.

„Mindestens erforderlich sind ergänzende Stützungsmaßnahmen für Energieversorger und der Einbezug von Fernwärme und gasgebundener Erzeugung, ein Insolvenzmoratorium und finanzielle Hilfen für Endkunden“, forderte Liebing zugleich. Im Falle eines Lieferstopps sollten bereits auf der Importstufe Unternehmen abgestützt werden.

Wegfall EEG-Umlage und 9-Euro-Ticket

Zudem billigte der Bundesrat die Entlastung der Stromkunden durch Wegfall der Umlage für erneuerbare Energien (EEG) in Höhe von 3,72 Cent/kWh ab 1. Juli 2022. Eine vierköpfige Familie werde dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.

Ab 1. Juni bis 31. August können auch die geplanten 9-Euro-Monatstickets für den Nahverkehr bundesweit kommen. Der Bund stellt unter anderem 2,5 Mrd. Euro zum Ausgleich von Einnahmeausfällen der Verkehrsunternehmen bereit. Die Länderkammer forderte generell mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr. Für diesen Zeitraum werden auch die Steuern auf Kraftstoffe an den Tankstellen auf das europäische Minimum gesenkt. Die Steuerbelastung je Liter Benzin sinkt so um 35 Cent, für Diesel um 16 Cent. Mit beiden Maßnahmen sollen die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher von den seit dem Ukrainekrieg gestiegenen Energiepreise entlastet werden.

Energiekostenausgleich für Geringverdiener

Der Bundesrat stimmte auch einem Gesetz zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien und Ukraine-Flüchtlingen zu. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach in wesentlichen Teilen am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Es beinhaltet eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Leistungsberechtigte in den sozialen Sicherungssystemen im Monat Juli 2022 sowie einen Sofortzuschlag für leistungsberechtigte Kinder ab 1. Juli 2022 in Höhe von monatlich 20 Euro vor.

Arbeitnehmer und Selbstständige bekommen 300 Euro zusätzlich wegen der gestiegenen Fahrtkosten zur Arbeit. Die sogenannte Energiepreispauschale soll im September oder Oktober mit dem Gehalt überwiesen werden. Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 auf 10 347 Euro angehoben, die Pendlerpauschale für einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steigt von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale wird von 1000 auf 1200 Euro erhöht.

Länder fordern weitere Änderungen

Der Bundesrat forderte von der Bundesregierung weiterhin, dass für die Realisierung von Ausbauvorhaben des Verteilernetzes, die der Netzintegration erneuerbarer Energien dienen, ebenfalls das öffentliche Interesse gesetzlich festgestellt wird und dass sich die für Übertragungsnetze geltende Privilegierung von Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbauvorhaben auch auf Verteilernetze erstrecken soll. Die Länderkammer bittet um Prüfung, ob die im EEG geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig bundesweit verpflichtend ausgestaltet werden kann.

Die Länder bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die auf Wärmepumpen beschränkte Privilegierung des Paragrafen 22 des Energie-Umlagen-Gesetzes erweitert werden kann auf weitere Technologien zur Sektorenkopplung im Bereich Power-to-Heat, namentlich auch auf innovative Technologien wie die thermische Bauteilaktivierung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll neben der Stromerzeugung auch die Wärmeversorgung gefördert werden und insbesondere die Bundesförderung effizienter Wärmenetze mit mindestens 2,5 Mrd. Euro jährlich eine Perspektive über 2030 hinaus kommen.

Freitag, 20.05.2022, 16:38 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Alle Energiebeschlüsse vom Bundesrat verabschiedet
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Alle Energiebeschlüsse vom Bundesrat verabschiedet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai alle anstehenden Vorlagen zu Energiethemen beschlossen. Damit fällt die EEG-Umlage weg und die LNG-Terminals können kommen.
Die Pläne für einen beschleunigten Bau von Flüssiggas-Terminals und zu möglichen Enteignungen von Energieunternehmen haben am 20. Mai den Bundesrat passiert. Der Bau schwimmender und fester LNG-Terminals beschleunigt werden, indem die Genehmigungsbehörden vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auslassen können. Umweltverbände kritisieren das. Das erste schwimmende LNG-Terminal soll noch vor Jahresende in Wilhelmshaven in Betrieb gehen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßte den Beschluss des Bundesrates zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG). „Das Gesetz erhöht den Handlungsspielraum der Bundesregierung bei der Absicherung der Energieversorgung im Notfall“, sagte er. Dieses Gesetz allein werde nicht ausreichen, um die Lage nach einem möglichen Lieferstopp von russischem Gas zu beherrschen.

„Mindestens erforderlich sind ergänzende Stützungsmaßnahmen für Energieversorger und der Einbezug von Fernwärme und gasgebundener Erzeugung, ein Insolvenzmoratorium und finanzielle Hilfen für Endkunden“, forderte Liebing zugleich. Im Falle eines Lieferstopps sollten bereits auf der Importstufe Unternehmen abgestützt werden.

Wegfall EEG-Umlage und 9-Euro-Ticket

Zudem billigte der Bundesrat die Entlastung der Stromkunden durch Wegfall der Umlage für erneuerbare Energien (EEG) in Höhe von 3,72 Cent/kWh ab 1. Juli 2022. Eine vierköpfige Familie werde dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.

Ab 1. Juni bis 31. August können auch die geplanten 9-Euro-Monatstickets für den Nahverkehr bundesweit kommen. Der Bund stellt unter anderem 2,5 Mrd. Euro zum Ausgleich von Einnahmeausfällen der Verkehrsunternehmen bereit. Die Länderkammer forderte generell mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr. Für diesen Zeitraum werden auch die Steuern auf Kraftstoffe an den Tankstellen auf das europäische Minimum gesenkt. Die Steuerbelastung je Liter Benzin sinkt so um 35 Cent, für Diesel um 16 Cent. Mit beiden Maßnahmen sollen die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher von den seit dem Ukrainekrieg gestiegenen Energiepreise entlastet werden.

Energiekostenausgleich für Geringverdiener

Der Bundesrat stimmte auch einem Gesetz zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien und Ukraine-Flüchtlingen zu. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach in wesentlichen Teilen am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Es beinhaltet eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Leistungsberechtigte in den sozialen Sicherungssystemen im Monat Juli 2022 sowie einen Sofortzuschlag für leistungsberechtigte Kinder ab 1. Juli 2022 in Höhe von monatlich 20 Euro vor.

Arbeitnehmer und Selbstständige bekommen 300 Euro zusätzlich wegen der gestiegenen Fahrtkosten zur Arbeit. Die sogenannte Energiepreispauschale soll im September oder Oktober mit dem Gehalt überwiesen werden. Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 auf 10 347 Euro angehoben, die Pendlerpauschale für einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steigt von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale wird von 1000 auf 1200 Euro erhöht.

Länder fordern weitere Änderungen

Der Bundesrat forderte von der Bundesregierung weiterhin, dass für die Realisierung von Ausbauvorhaben des Verteilernetzes, die der Netzintegration erneuerbarer Energien dienen, ebenfalls das öffentliche Interesse gesetzlich festgestellt wird und dass sich die für Übertragungsnetze geltende Privilegierung von Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbauvorhaben auch auf Verteilernetze erstrecken soll. Die Länderkammer bittet um Prüfung, ob die im EEG geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig bundesweit verpflichtend ausgestaltet werden kann.

Die Länder bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die auf Wärmepumpen beschränkte Privilegierung des Paragrafen 22 des Energie-Umlagen-Gesetzes erweitert werden kann auf weitere Technologien zur Sektorenkopplung im Bereich Power-to-Heat, namentlich auch auf innovative Technologien wie die thermische Bauteilaktivierung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll neben der Stromerzeugung auch die Wärmeversorgung gefördert werden und insbesondere die Bundesförderung effizienter Wärmenetze mit mindestens 2,5 Mrd. Euro jährlich eine Perspektive über 2030 hinaus kommen.

Freitag, 20.05.2022, 16:38 Uhr
Susanne Harmsen

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