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Energie & Management > Strom - Aktualisierte Kraftwerksliste bis 2025 veröffentlicht
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Strom

Aktualisierte Kraftwerksliste bis 2025 veröffentlicht

Eine Liste der in Deutschland laufenden Kraftwerke zur Stromerzeugung veröffentlichte die Bundesnetzagentur. Sie enthält auch eine Vorschau über Leistungen, die sich bis 2025 verändern.
Alle Stromerzeugungseinheiten (SEE) in Deutschland mit einer elektrischen Nettonennleistung von mindestens 10 MW pro Standort listet die Bundesnetzagentur in ihrer aktualisierten Liste auf. Hinzu kommen Kraftwerksleistungen aus Dänemark, Luxemburg, Österreich und der Schweiz, die ins deutsche Stromnetz einspeisen sowie Anlagen mit Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wind- und Photovoltaik-Anlagen werden dabei nach Energieträger und Bundesland zusammengefasst.

Mit Stand vom 25. November 2022 ist damit eine Nettonennleistung von 238.700 MW installiert, wovon der Löwenanteil am Strommarkt teilnimmt (231.300 MW). Einen Zahlungsanspruch nach dem EEG haben davon Anlagen mit einer Leistung von 138.800 MW. Die Daten beruhen laut der Behörde auf dem Marktstammdatenregister. Unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden wesentliche Kenndaten einzelner Kraftwerke veröffentlicht. Die Daten der Anlagen mit Zahlungsanspruch nach dem EEG beruhen zudem auf Meldungen der Übertragungsnetzbetreiber zur EEG-Jahresabrechnung und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Kraftwerksliste wertet die gemeldeten Daten unter anderem nach den genutzten Energieträgern, dem Kraftwerksstatus und den Standorten nach Bundesländern aus. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgungssicherheit veröffentlicht die Agentur dabei wesentliche Kenndaten von im Probebetrieb und im Bau befindlichen Kraftwerken sowie erwarteten Stilllegungen bis zum Jahr 2025. Das betrifft voraussichtlich weitere 400 MW Kraftwerksleistung, wovon 211 MW Erdgas, 116 Mineralöl und 24 Kohle nutzen.

Gemäß § 13g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurden einzelne Braunkohlekraftwerke ab dem 1. Oktober 2016 schrittweise in die sogenannte Sicherheitsbereitschaft überführt. Die Kraftwerksblöcke blieben vier Jahre in der Sicherheitsbereitschaft. Während dieser Zeit war diesen Anlagen eine Vermarktung von Strom außerhalb der Sicherheitsbereitschaft untersagt. Nach Ablauf der vier Jahre mussten die Anlagen endgültig stillgelegt werden. Eine Rückkehr in die Strommärkte war bis 2022 nicht zulässig.
 
Kraftwerksentwicklung 2022-2025
 Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken.
Quelle: Bundesnetzagentur

Weitere Gaskraftwerke in Bereitschaft

Als präventive Maßnahme wurden zum 1. Oktober 2022 bis maximal zum 31. März 2024 die Kraftwerke in Sicherheitsbereitschaft in eine Versorgungsreserve überführt (§§ 13g und 50d EnWG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit der VersResAbV geregelt, dass die Kraftwerke in Versorgungsreserve während der aktivierten Alarm- oder Notfallstufe des Notfallplans Gas am Strommarkt teilnehmen dürfen. Diese Regelung gilt befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023.

Netzreservekraftwerke bzw. Kraftwerke in Versorgungsreserve können – mit Ausnahme des Energieträgers Erdgas – wieder befristet bis zum 31. März 2024 (Versorgungsreserve: 30. Juni 2023) am Strommarkt teilnehmen. Dieses ist jedoch nur während der aktivierten Notfall- oder Alarmstufe des Notfallplans Gas möglich. In der Kapazitätsreserve werden Kraftwerke vorgehalten, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen. Hierbei handelt es sich um mit Erdgas befeuerte Kraftwerke.

Die aktuelle Kraftwerksliste steht auf der Webseite der Bundesnetzagentur bereit.

Montag, 28.11.2022, 11:45 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Strom - Aktualisierte Kraftwerksliste bis 2025 veröffentlicht
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Strom
Aktualisierte Kraftwerksliste bis 2025 veröffentlicht
Eine Liste der in Deutschland laufenden Kraftwerke zur Stromerzeugung veröffentlichte die Bundesnetzagentur. Sie enthält auch eine Vorschau über Leistungen, die sich bis 2025 verändern.
Alle Stromerzeugungseinheiten (SEE) in Deutschland mit einer elektrischen Nettonennleistung von mindestens 10 MW pro Standort listet die Bundesnetzagentur in ihrer aktualisierten Liste auf. Hinzu kommen Kraftwerksleistungen aus Dänemark, Luxemburg, Österreich und der Schweiz, die ins deutsche Stromnetz einspeisen sowie Anlagen mit Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wind- und Photovoltaik-Anlagen werden dabei nach Energieträger und Bundesland zusammengefasst.

Mit Stand vom 25. November 2022 ist damit eine Nettonennleistung von 238.700 MW installiert, wovon der Löwenanteil am Strommarkt teilnimmt (231.300 MW). Einen Zahlungsanspruch nach dem EEG haben davon Anlagen mit einer Leistung von 138.800 MW. Die Daten beruhen laut der Behörde auf dem Marktstammdatenregister. Unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden wesentliche Kenndaten einzelner Kraftwerke veröffentlicht. Die Daten der Anlagen mit Zahlungsanspruch nach dem EEG beruhen zudem auf Meldungen der Übertragungsnetzbetreiber zur EEG-Jahresabrechnung und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Kraftwerksliste wertet die gemeldeten Daten unter anderem nach den genutzten Energieträgern, dem Kraftwerksstatus und den Standorten nach Bundesländern aus. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgungssicherheit veröffentlicht die Agentur dabei wesentliche Kenndaten von im Probebetrieb und im Bau befindlichen Kraftwerken sowie erwarteten Stilllegungen bis zum Jahr 2025. Das betrifft voraussichtlich weitere 400 MW Kraftwerksleistung, wovon 211 MW Erdgas, 116 Mineralöl und 24 Kohle nutzen.

Gemäß § 13g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurden einzelne Braunkohlekraftwerke ab dem 1. Oktober 2016 schrittweise in die sogenannte Sicherheitsbereitschaft überführt. Die Kraftwerksblöcke blieben vier Jahre in der Sicherheitsbereitschaft. Während dieser Zeit war diesen Anlagen eine Vermarktung von Strom außerhalb der Sicherheitsbereitschaft untersagt. Nach Ablauf der vier Jahre mussten die Anlagen endgültig stillgelegt werden. Eine Rückkehr in die Strommärkte war bis 2022 nicht zulässig.
 
Kraftwerksentwicklung 2022-2025
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Quelle: Bundesnetzagentur

Weitere Gaskraftwerke in Bereitschaft

Als präventive Maßnahme wurden zum 1. Oktober 2022 bis maximal zum 31. März 2024 die Kraftwerke in Sicherheitsbereitschaft in eine Versorgungsreserve überführt (§§ 13g und 50d EnWG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit der VersResAbV geregelt, dass die Kraftwerke in Versorgungsreserve während der aktivierten Alarm- oder Notfallstufe des Notfallplans Gas am Strommarkt teilnehmen dürfen. Diese Regelung gilt befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023.

Netzreservekraftwerke bzw. Kraftwerke in Versorgungsreserve können – mit Ausnahme des Energieträgers Erdgas – wieder befristet bis zum 31. März 2024 (Versorgungsreserve: 30. Juni 2023) am Strommarkt teilnehmen. Dieses ist jedoch nur während der aktivierten Notfall- oder Alarmstufe des Notfallplans Gas möglich. In der Kapazitätsreserve werden Kraftwerke vorgehalten, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen. Hierbei handelt es sich um mit Erdgas befeuerte Kraftwerke.

Die aktuelle Kraftwerksliste steht auf der Webseite der Bundesnetzagentur bereit.

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Susanne Harmsen

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