Fluggesellschaften müssen ab dem 1. Januar 2012 für alle Flüge aus und in die Europäische Union Emissionsrechte für den gesamten während des Fluges anfallenden CO2-Ausstoß abgeben.
Die Bestimmungen der Richtlinie widersprechen nach einem Urteil des Europäischen Gerichshofes (EuGH) weder den Grundsätzen des Völkerrechts noch den Vereinbarungen, die die EU mit anderen Ländern getroffen hat. Rechtens ist nach der höchstrichterlichen Entscheidung auch, dass die Fluggesellschaften von Drittstaaten in das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) einbezogen werden. Dagegen hatte
Mittwoch, 21.12.2011, 13:51 Uhr
Tom Weingärtner
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