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Vertrieb

"Aggressive Geschäftspraktiken" für Abschlagserhöhungen?

Kunden eines Kölner Energielieferanten erhalten Bestätigungen darüber, dass sie vom angeblich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben. Ein Trick, um sie loswerden?
Holger Schneidewindt hat aufgehört zu zählen. „Bei uns haben sich seit Anfang der Woche Hunderte von Verbrauchern wegen fragwürdige Abschlagserhöhungen beschwert“, sagt der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Noch krasser“ findet der Jurist, was auf die Abschlagserhöhungen jetzt folgt: Kunden, die eine Erklärung von dem Strom- und Gasanbieter verlangen oder der Abschlagserhöhung widersprechen, erhalten Schreiben, in denen ihnen die Vertragsauflösung bestätigt wird.

„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit bestätigen wir Ihnen die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 11.11.2021“, schreibt das Unternemen etwa in einer E-Mail, die der Redaktion vorliegt. Weiter heißt es, man werden die Netzabmeldung „für Sie in Auftrag geben.“ Absender ist die Immergrün Energie GmbH, das Unternehmen gehört zu Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, beide mit Sitz in Köln.

Nachfrage oder die Bitte um Erklärung deute Immergrün als Sonderkündigung um, sagt Schneidewindt. „Meiner Meinung nach ist Paragraf 4a des Gesetzes gegen die unlauteren Wettbewerb relevant.“ Bei der Verbraucherzentrale prüfe man, ob es „aggressive Geschäftspraktiken“ handelt. Als aggressive geschäfliche Handlung gelten nach dem Paragrafen etwa „Nötigung“ oder „unzulässige Beeinflussung“.

Auch bei der „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ melden sich Betroffene: „Viele Kunden kontaktieren mich, weil ihr Vertrag beendet wurde, obwohl sie keine Kündigung ausgesprochen haben“, schildert der Betreiber des Online-Portals, Matthias Moeschler. Er stellt auf seiner Website Musterschreiben für einen Widerspruch gegen Abschlagserhöhungen bereit. „Darin steht kein Wort von Sonderkündigung“, sagt Moeschler.

Preiserhöhungen, angekündigte Lieferstopps, Abschlagserhöhungen, Sonderkündigungen – „da kommt alle paar Tage etwas Neues“, sagt Schneidewindt über die Vorgehensweise von Immergrün vor dem Hintergrund der stark gestiegene Beschaffungspreise an den Energiebörsen. Mitte Oktober hatte die Verbraucherzentrale Immergrün wegen Preiserhöhungen und außerordentlichen Vertragskündigungen abgemahnt. Reaktion? „Das Unternehmen hat die Frist verstreichen lassen.“

Bundesnetzagentur beobachtet, Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach den kräftigen Abschlagsrerhöhungen hat die Verbraucherzentrale ein Einschreiten der Bundesnetzagentur gefordert. „Wir hoffen, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde den offensichtlichen Regelverstößen der betroffenen Unternehmen einen Riegel vorschiebt und sie auf ihre Marktfähigkeit hin prüft", sagte der Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Die Behörde beobachtet offenbar die Entwicklung: „Der Bundesnetzagentur sind die Sachverhalte bekannt. Wir prüfen fortlaufend, dass die energierechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden“, teilt ein Sprecher mit. Abschlagserhöhungen seien soweit im jeweiligen Vertrag vorgesehen möglich. Grundsätzlich komme eine Abschlagserhöhung im Falle einer Verbrauchs- oder Preiserhöhung in Betracht. Laut Verbraucherschützern sind diese Voraussetzungen in vielen Fällen nicht gegeben.

Im Blick hat das Unternehmen auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Köln teilt auf Anfrage mit, dass sie „Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasanbieter Immergrün-Energie GmbH durchführt“. Wegen welcher möglicher Tatbestände ist „aus ermittlungstaktischen Gründen“ derzeit nicht zu erfahren.

Wie erklärt Immergrün die Sonderkündigungen? Auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion antwortete der Energielieferant bis Redaktionsschluss nicht.

Mittwoch, 3.11.2021, 16:55 Uhr
Manfred Fischer
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"Aggressive Geschäftspraktiken" für Abschlagserhöhungen?
Kunden eines Kölner Energielieferanten erhalten Bestätigungen darüber, dass sie vom angeblich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben. Ein Trick, um sie loswerden?
Holger Schneidewindt hat aufgehört zu zählen. „Bei uns haben sich seit Anfang der Woche Hunderte von Verbrauchern wegen fragwürdige Abschlagserhöhungen beschwert“, sagt der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Noch krasser“ findet der Jurist, was auf die Abschlagserhöhungen jetzt folgt: Kunden, die eine Erklärung von dem Strom- und Gasanbieter verlangen oder der Abschlagserhöhung widersprechen, erhalten Schreiben, in denen ihnen die Vertragsauflösung bestätigt wird.

„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit bestätigen wir Ihnen die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 11.11.2021“, schreibt das Unternemen etwa in einer E-Mail, die der Redaktion vorliegt. Weiter heißt es, man werden die Netzabmeldung „für Sie in Auftrag geben.“ Absender ist die Immergrün Energie GmbH, das Unternehmen gehört zu Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, beide mit Sitz in Köln.

Nachfrage oder die Bitte um Erklärung deute Immergrün als Sonderkündigung um, sagt Schneidewindt. „Meiner Meinung nach ist Paragraf 4a des Gesetzes gegen die unlauteren Wettbewerb relevant.“ Bei der Verbraucherzentrale prüfe man, ob es „aggressive Geschäftspraktiken“ handelt. Als aggressive geschäfliche Handlung gelten nach dem Paragrafen etwa „Nötigung“ oder „unzulässige Beeinflussung“.

Auch bei der „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ melden sich Betroffene: „Viele Kunden kontaktieren mich, weil ihr Vertrag beendet wurde, obwohl sie keine Kündigung ausgesprochen haben“, schildert der Betreiber des Online-Portals, Matthias Moeschler. Er stellt auf seiner Website Musterschreiben für einen Widerspruch gegen Abschlagserhöhungen bereit. „Darin steht kein Wort von Sonderkündigung“, sagt Moeschler.

Preiserhöhungen, angekündigte Lieferstopps, Abschlagserhöhungen, Sonderkündigungen – „da kommt alle paar Tage etwas Neues“, sagt Schneidewindt über die Vorgehensweise von Immergrün vor dem Hintergrund der stark gestiegene Beschaffungspreise an den Energiebörsen. Mitte Oktober hatte die Verbraucherzentrale Immergrün wegen Preiserhöhungen und außerordentlichen Vertragskündigungen abgemahnt. Reaktion? „Das Unternehmen hat die Frist verstreichen lassen.“

Bundesnetzagentur beobachtet, Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach den kräftigen Abschlagsrerhöhungen hat die Verbraucherzentrale ein Einschreiten der Bundesnetzagentur gefordert. „Wir hoffen, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde den offensichtlichen Regelverstößen der betroffenen Unternehmen einen Riegel vorschiebt und sie auf ihre Marktfähigkeit hin prüft", sagte der Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Die Behörde beobachtet offenbar die Entwicklung: „Der Bundesnetzagentur sind die Sachverhalte bekannt. Wir prüfen fortlaufend, dass die energierechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden“, teilt ein Sprecher mit. Abschlagserhöhungen seien soweit im jeweiligen Vertrag vorgesehen möglich. Grundsätzlich komme eine Abschlagserhöhung im Falle einer Verbrauchs- oder Preiserhöhung in Betracht. Laut Verbraucherschützern sind diese Voraussetzungen in vielen Fällen nicht gegeben.

Im Blick hat das Unternehmen auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Köln teilt auf Anfrage mit, dass sie „Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasanbieter Immergrün-Energie GmbH durchführt“. Wegen welcher möglicher Tatbestände ist „aus ermittlungstaktischen Gründen“ derzeit nicht zu erfahren.

Wie erklärt Immergrün die Sonderkündigungen? Auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion antwortete der Energielieferant bis Redaktionsschluss nicht.

Mittwoch, 3.11.2021, 16:55 Uhr
Manfred Fischer

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