Im Vorfeld der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zeichnen sich politische Mehrheiten für eine Änderung der sogenannten Härtefallklausel ab.
Bisher können sich stromintensive Unternehmen per Einzelantrag und Wirtschaftsprüfer-Testat (§ 11a EEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von der Umlage der Kosten des EEG anteilig befreien lassen. Von der bisherigen Regelung können aber nur wenige Unternehmen profitieren, kritisiert die Branche seit Monaten. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement drängt deshalb auf e
Mittwoch, 29.10.2003, 09:20 Uhr
Cerstin Gammelin
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