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Energie & Management > Regenerative - Änderung des EnSiG nur
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

Änderung des EnSiG nur "ein erster Schritt"

Die jüngste Anpassung des Energiesicherungsgesetzes(EnSiG) durch die Bundesregierung trifft bei den potentiell Begünstigten eingeschränkte Begeisterung.
Das Bundeskabinett hatte am 14. September die Vorschläge von Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) zur Reform des Energiesicherungsgesetzes abgesegnet. Damit soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kurzfristig erhöht und die Transportkapazität des Stromnetzes verbessert werden. Außerdem soll die Einspeisung von Flüssiggas im Winter 2022/23 und im Winter 2023/24 erleichtert werden.

Ziel sei es, den Erdgasverbrauch in beiden Wintern zu reduzieren, sagte Habeck in Berlin. Derzeit bereite man sich auf den Winter vor, sagte der Minister weiter: „Trotz des Lieferstopps (über North Stream 1) sind die Speicher schon gut gefüllt und steigen weiter an – auf heute rund 88,5 %. Und wir treiben den Ausbau der Flüssiggasterminals voran.“

Um noch mehr Gas zu sparen werde durch die Änderung des EnSiG eine höhere Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne möglich gemacht. Begrenzungen für die Stromproduktion aus Biogas würden beseitigt und zusätzliche Anreize geschaffen. Der Ausbau der Netze werde beschleunigt, damit sie besser ausgelastet werden könnten und mehr Transportkapazität zur Verfügung stehe. Hürden für den Brennstoffwechsel würden gesenkt.

Nach Ansicht der BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae hat die Regierung damit „einige wichtige Schritte unternommen“, um Investitionen in erneuerbare Energien zu erleichtern. Das trage dazu bei, das Stromangebot kurzfristig zu erhöhen, die Preise zu senken und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden.

Abschlag für Gasumlage erst Ende Oktober

"Um den Erneuerbaren-Ausbau sowie den Netzaus- und umbau nachhaltig zu beschleunigen sind über die nun beschlossenen Maßnahmen jedoch weitere Anstrengungen erforderlich“, so Andreae weiter. So habe das Kabinett die „dringend notwendige Anpassung der Gas-Umlage“ noch nicht beschlossen. Aus Sicht der Versorgungswirtschaft sei es entscheidend, dass die Gas-Umlage gleichmäßig von allen „Gas-Letztverbrauchern“ getragen werde. Einbezogen werden müssten nicht nur alle Gas-Festpreisverträge sondern auch die aus Gas produzierte Fernwärme – und das so schnell wie möglich.

Habeck will an der Einführung der Gasumlage von 2,4 Ct/kWh zum 1. Oktober festhalten. Erste Abschlagszahlungen sollen aber erst Ende Oktober fällig werden, wie am 15. September bekannt wurde.

Auch die Biogashersteller begrüßten die Novellierung des EnSiG, das erst im Mai geändert worden war, im Grundsatz. Was die Regierung jetzt vorgelegt habe greife jedoch zu kurz um die Produktion von Biogas in der Praxis auszuweiten, sagte die Berliner Lobbyistin der Branche, Sandra Rostek. „Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Aussetzung der Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG sowie die Flexibilisierung des Güllebonus sind nur ein erster Schritt.“ Um Rechtssicherheit für eine höhere Biogaserzeugung zu schaffen, bedürfe es darüber hinaus auch einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Um zusätzliche Mengen Biogas in den Markt zu bringen müsse außerdem die Begrenzung der Biogasanlagen im Baugesetzbuch gestrichen werden. Die Branche setze darauf, dass der Bundestag die entsprechenden Änderungen am Rechtsrahmen der Branche zeitnah vornehme.
 

Für den Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kommt die Reform „zur richtigen Zeit“, schließlich könnten die Erneuerbaren schon im anstehenden Winter einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung leisten. „Endlich wurde bei der Bioenergie die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG ausgesetzt und der Güllebonus flexibilisiert“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. „Wenn jetzt noch die Hemmnisse im Baugesetzbuch abgebaut werden, um zusätzliches Biogas auf den Markt zu bringen, ist die Sache rund.”

Donnerstag, 15.09.2022, 15:48 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Regenerative - Änderung des EnSiG nur
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative
Änderung des EnSiG nur "ein erster Schritt"
Die jüngste Anpassung des Energiesicherungsgesetzes(EnSiG) durch die Bundesregierung trifft bei den potentiell Begünstigten eingeschränkte Begeisterung.
Das Bundeskabinett hatte am 14. September die Vorschläge von Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) zur Reform des Energiesicherungsgesetzes abgesegnet. Damit soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kurzfristig erhöht und die Transportkapazität des Stromnetzes verbessert werden. Außerdem soll die Einspeisung von Flüssiggas im Winter 2022/23 und im Winter 2023/24 erleichtert werden.

Ziel sei es, den Erdgasverbrauch in beiden Wintern zu reduzieren, sagte Habeck in Berlin. Derzeit bereite man sich auf den Winter vor, sagte der Minister weiter: „Trotz des Lieferstopps (über North Stream 1) sind die Speicher schon gut gefüllt und steigen weiter an – auf heute rund 88,5 %. Und wir treiben den Ausbau der Flüssiggasterminals voran.“

Um noch mehr Gas zu sparen werde durch die Änderung des EnSiG eine höhere Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne möglich gemacht. Begrenzungen für die Stromproduktion aus Biogas würden beseitigt und zusätzliche Anreize geschaffen. Der Ausbau der Netze werde beschleunigt, damit sie besser ausgelastet werden könnten und mehr Transportkapazität zur Verfügung stehe. Hürden für den Brennstoffwechsel würden gesenkt.

Nach Ansicht der BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae hat die Regierung damit „einige wichtige Schritte unternommen“, um Investitionen in erneuerbare Energien zu erleichtern. Das trage dazu bei, das Stromangebot kurzfristig zu erhöhen, die Preise zu senken und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden.

Abschlag für Gasumlage erst Ende Oktober

"Um den Erneuerbaren-Ausbau sowie den Netzaus- und umbau nachhaltig zu beschleunigen sind über die nun beschlossenen Maßnahmen jedoch weitere Anstrengungen erforderlich“, so Andreae weiter. So habe das Kabinett die „dringend notwendige Anpassung der Gas-Umlage“ noch nicht beschlossen. Aus Sicht der Versorgungswirtschaft sei es entscheidend, dass die Gas-Umlage gleichmäßig von allen „Gas-Letztverbrauchern“ getragen werde. Einbezogen werden müssten nicht nur alle Gas-Festpreisverträge sondern auch die aus Gas produzierte Fernwärme – und das so schnell wie möglich.

Habeck will an der Einführung der Gasumlage von 2,4 Ct/kWh zum 1. Oktober festhalten. Erste Abschlagszahlungen sollen aber erst Ende Oktober fällig werden, wie am 15. September bekannt wurde.

Auch die Biogashersteller begrüßten die Novellierung des EnSiG, das erst im Mai geändert worden war, im Grundsatz. Was die Regierung jetzt vorgelegt habe greife jedoch zu kurz um die Produktion von Biogas in der Praxis auszuweiten, sagte die Berliner Lobbyistin der Branche, Sandra Rostek. „Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Aussetzung der Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG sowie die Flexibilisierung des Güllebonus sind nur ein erster Schritt.“ Um Rechtssicherheit für eine höhere Biogaserzeugung zu schaffen, bedürfe es darüber hinaus auch einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Um zusätzliche Mengen Biogas in den Markt zu bringen müsse außerdem die Begrenzung der Biogasanlagen im Baugesetzbuch gestrichen werden. Die Branche setze darauf, dass der Bundestag die entsprechenden Änderungen am Rechtsrahmen der Branche zeitnah vornehme.
 

Für den Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kommt die Reform „zur richtigen Zeit“, schließlich könnten die Erneuerbaren schon im anstehenden Winter einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung leisten. „Endlich wurde bei der Bioenergie die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG ausgesetzt und der Güllebonus flexibilisiert“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. „Wenn jetzt noch die Hemmnisse im Baugesetzbuch abgebaut werden, um zusätzliches Biogas auf den Markt zu bringen, ist die Sache rund.”

Donnerstag, 15.09.2022, 15:48 Uhr
Tom Weingärtner

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