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Ein Gesetz des Energiesicherheitsrechts könnte vor seiner Renaissance stehen. Ein Kommentar von Sabine Schulte-Beckhausen*.
Die Zahl der Kriseninstrumente im Energierecht wächst. Es begann mit den Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement. Danach können Netzbetreiber Erzeugungsanlagen regeln, also in deren laufenden Betrieb eingreifen. Ein scharfes Schwert, das noch schärfer werden könnte – denn die Eingriffe werden zwar abgemildert durch die Härtefallklausel, die aber, wie zu vernehmen ist, mit der geplanten EE
Donnerstag, 26.09.2013, 11:01 Uhr
Redaktion
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