Sachsen hat Ende Januar erste Weichen für die Möglichkeit zur Privatisierung von kommunalen Wasserversorgungen und Abwasserentsorgungen gestellt.
Die Staatsregierung hat am 23. Januar den Entwurf einer so genannten Pflichtenübertragungsverordnung zur Anhörung freigegeben, die voraussichtlich bis Ende April laufen wird. Die Entscheidung über Privatisierungen soll in jedem Fall bei den Kommunen bleiben, die Staatsregierung wolle dazu keine Vorgaben machen, hieß es. Indessen bahnt sich bereits eine erste prominente Privatisierung an: Die Lande
Donnerstag, 15.02.2001, 17:01 Uhr
Peter Focht
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