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Energie & Management > Energiewirtschaft - Abschlagszahlungen witterungsbedingt nicht erhöhbar
Bild: Fotoliacom, LianeM
Energiewirtschaft

Abschlagszahlungen witterungsbedingt nicht erhöhbar

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist gegen einen Versorger vorgegangen, der wegen des "kältesten Winter aller Zeiten" die Abschlagszahlungen seiner Kunden um 20 % angehoben hat.
Mit Verweis auf den womöglich "kältesten Winter aller Zeiten" hat der Hannoveraner Versorger Eveen Energie eG Ende 2017 seine Kunden angeschrieben und darüber informiert, dass die Abschlagszahlungen angehoben werden. Um den Verbrauchern erhöhte Nachzahlungen zu ersparen, sollten die Abschläge um 20 % erhöht werden.Wie der Marktwächt

Donnerstag, 1.03.2018, 16:18 Uhr
Andreas Kögler
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Abschlagszahlungen witterungsbedingt nicht erhöhbar
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist gegen einen Versorger vorgegangen, der wegen des "kältesten Winter aller Zeiten" die Abschlagszahlungen seiner Kunden um 20 % angehoben hat.
Mit Verweis auf den womöglich "kältesten Winter aller Zeiten" hat der Hannoveraner Versorger Eveen Energie eG Ende 2017 seine Kunden angeschrieben und darüber informiert, dass die Abschlagszahlungen angehoben werden. Um den Verbrauchern erhöhte Nachzahlungen zu ersparen, sollten die Abschläge um 20 % erhöht werden.Wie der Marktwächt

Donnerstag, 1.03.2018, 16:18 Uhr
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