Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle können Kontobevollmächtigte seit Anfang April die Rückgabe der Emissionsberechtigungen für 2005 im nationalen Emissionshandelsregister selbst vornehmen.
Die Abgabe muss spätestens bis 30. April 2006 erfolgen, danach fallen für jede nicht abgegebene Emissionsberechtigung 40 Euro Strafe an und die fehlenden Zertifikate müssen nachgereicht werden. Wie die Übertragung von Zertifikaten zur Erfüllung der Abgabepflicht im Einzelnen erfolgt, erklärt ein Nutzerhandbuch des Emissionshandelsregisters, das im Internet unter
Donnerstag, 6.04.2006, 10:32 Uhr
Kai Eckert
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