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Energie & Management > Österreich - 5,7 Milliarden Euro an
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

5,7 Milliarden Euro an "klimaschädlichen" Subventionen

Von 2016 bis 2019 vergab Österreich „klimaschädliche“ Förderungen von fast 6 Milliarden Euro, zeigt ein Bericht des Wirtschaftsforschungsinstituts im Auftrag des Energieministeriums.
„Klimaschädliche“ Subventionen von rund 4,1 bis 5,7 Milliarden Euro vergab die Republik Österreich in den Jahren 2016 bis 2019. Davon entfielen 2,5 bis 4,0 Milliarden Euro oder 61 Prozent auf den Verkehrssektor, 1,5 bis 1,6 Milliarden oder 38 Prozent auf den Bereich Energie und etwa 28 Millionen Euro oder 0,7 Prozent auf die Landwirtschaft.

Das zeigt der Bericht „Analyse klimakontra-produktiver Subventionen in Österreich“, den das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) im Auftrag des Energieministeriums (BMK) erstellte. Präsentiert wurde der Bericht von seiner Leitautorin, Daniela Kletzan-Slamanig, bei der Internationalen Energiewirtschaftstagung (IEWT) in Wien am 16. Februar. Ihr zufolge ist eine Subvention laut der Definition des BMK als „klimaschädlich“ einzustufen, „wenn ihre Effekte der Einhaltung der völkerrechtlich und unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele entgegenwirken und die Implementierung der Maßnahme somit eine Erhöhung des Treibhausgas-Emissionsniveaus, eine Reduktion des Anteils erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch und/oder eine Reduktion der Energieeffizienz zur Folge hat“.

Bei der Erstellung des Berichts sahen sich Kletzan-Slamanig und ihr Team mit dem Problem einer mangelhaften Datengrundlage konfrontiert. „Es gibt in Österreich kein Subventionscontrolling. Die Datenbasis und die Informationen hinsichtlich allfälliger Reformen des Subventionswesens sind unzureichend“, bedauerte die Ökonomin. Im Detail untersuchte sie für den Bericht 21 direkte und indirekte Förderungen mit Relevanz für das Bundesbudget sowie Regulierungen, die den Charakter einer Förderung aufweisen.

Als größte „Brocken“ erwiesen sich die Vergütung der Mineralölsteuer auf Diesel („Dieselprivileg“) mit bis zu 1,1 Milliarden Euro, die Pflicht zur Errichtung von Kraftfahrzeugstellplätzen bei Wohn- und Bürogebäuden mit bis zu 937 Millionen Euro sowie das „Herstellerprivileg“ mit 678 Millionen Euro. Gemeint ist damit die Befreiung fossiler Energieträger und elektrischer Energie, die Energieunternehmen zur Erzeugung und Bereitstellung der Energie für Endverbraucher benötigen, von der Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe sowie von der Mineralölsteuer.

Die geringsten Volumina hatten „Förderungen Landwirtschaft mit potentiell schädlicher Klimawirkung“ mit 28 Millionen Euro, die Mineralölsteuerbefreiung der Binnenschifffahrt mit 22 Millionen Euro sowie öffentliche Ausgaben für Energieforschung bezüglich fossiler Energie und Verkehr im Ausmaß von rund zwei Millionen Euro.

Darstellung unvollständig

Kletzan-Slamanig warnte, ihr Bericht enthalte keine „vollständige Darstellung“ der klimaschädlichen Subventionen auf Bundesebene. Überdies berücksichtige er keine Förderungen auf der Ebene der anderen Gebietskörperschaften, also der neun Bundesländer sowie der Gemeinden. Ferner war es notwendig, hinsichtlich der Klimarelevanz der untersuchten Maßnahmen Annahmen zu treffen. Grundsätzlich sei das Bild jedoch zutreffend.

Die Ökonomin ergänzte, Österreich habe bis dato keinerlei Reformen des Subventionswesens unternommen, um dessen „Klimaverträglichkeit“ zu erhöhen. Statt dessen habe sich die Lage mit den Maßnahmen zur Bewältigung der „Energiekrise“, etwa den Energiekostenzuschüssen für die Haushalte und die Unternehmen, möglicherweise sogar weiter verschärft. Daher gelte es, gegenzusteuern, nicht zuletzt, weil Österreich bekanntlich bis 2040 „klimaneutral“ werden wolle: „Die Zeit zum Erreichen dieses Ziels wird ständig weniger.“

Kontroverse im Parlament

Am Nachmittag des 16. Februar wurde Kletzan-Slamanigs Bericht im Umweltausschuss des Bundesparlaments kontroversiell diskutiert. Vertreter der Opposition kritisierten ihn als „in jeglicher Hinsicht unzureichend“. Er enthalte keine vollständige Auflistung der „klimaschädlichen“ Subventionen, vor allem, weil die Förderungen der Länder nicht berücksichtigt seien. Überdies hätte das Energieministerium dem Parlament den Bericht bereits im Juli 2021 vorlegen müssen.

Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) konterte, die verspätete Vorlage sei durch die Notwendigkeit bedingt, die Erstellung des Berichts einer öffentlichen Ausschreibung zu unterziehen. Die auch von Kletzan-Slamanig beklagte mangelhafte Datenbasis werde im Zuge der im Gang befindlichen Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplanes (NEKP) nach Möglichkeit verbessert.

Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht letztlich von den Regierungsparteien, also der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den Grünen, sowie den oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und den liberalen Neos. Einzig die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) verweigerte ihr Placet. Laut Mitteilung der Parlamentskorrespondenz ist der Bericht damit „enderledigt“.

Freitag, 17.02.2023, 11:06 Uhr
Klaus Fischer
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5,7 Milliarden Euro an "klimaschädlichen" Subventionen
Von 2016 bis 2019 vergab Österreich „klimaschädliche“ Förderungen von fast 6 Milliarden Euro, zeigt ein Bericht des Wirtschaftsforschungsinstituts im Auftrag des Energieministeriums.
„Klimaschädliche“ Subventionen von rund 4,1 bis 5,7 Milliarden Euro vergab die Republik Österreich in den Jahren 2016 bis 2019. Davon entfielen 2,5 bis 4,0 Milliarden Euro oder 61 Prozent auf den Verkehrssektor, 1,5 bis 1,6 Milliarden oder 38 Prozent auf den Bereich Energie und etwa 28 Millionen Euro oder 0,7 Prozent auf die Landwirtschaft.

Das zeigt der Bericht „Analyse klimakontra-produktiver Subventionen in Österreich“, den das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) im Auftrag des Energieministeriums (BMK) erstellte. Präsentiert wurde der Bericht von seiner Leitautorin, Daniela Kletzan-Slamanig, bei der Internationalen Energiewirtschaftstagung (IEWT) in Wien am 16. Februar. Ihr zufolge ist eine Subvention laut der Definition des BMK als „klimaschädlich“ einzustufen, „wenn ihre Effekte der Einhaltung der völkerrechtlich und unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele entgegenwirken und die Implementierung der Maßnahme somit eine Erhöhung des Treibhausgas-Emissionsniveaus, eine Reduktion des Anteils erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch und/oder eine Reduktion der Energieeffizienz zur Folge hat“.

Bei der Erstellung des Berichts sahen sich Kletzan-Slamanig und ihr Team mit dem Problem einer mangelhaften Datengrundlage konfrontiert. „Es gibt in Österreich kein Subventionscontrolling. Die Datenbasis und die Informationen hinsichtlich allfälliger Reformen des Subventionswesens sind unzureichend“, bedauerte die Ökonomin. Im Detail untersuchte sie für den Bericht 21 direkte und indirekte Förderungen mit Relevanz für das Bundesbudget sowie Regulierungen, die den Charakter einer Förderung aufweisen.

Als größte „Brocken“ erwiesen sich die Vergütung der Mineralölsteuer auf Diesel („Dieselprivileg“) mit bis zu 1,1 Milliarden Euro, die Pflicht zur Errichtung von Kraftfahrzeugstellplätzen bei Wohn- und Bürogebäuden mit bis zu 937 Millionen Euro sowie das „Herstellerprivileg“ mit 678 Millionen Euro. Gemeint ist damit die Befreiung fossiler Energieträger und elektrischer Energie, die Energieunternehmen zur Erzeugung und Bereitstellung der Energie für Endverbraucher benötigen, von der Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe sowie von der Mineralölsteuer.

Die geringsten Volumina hatten „Förderungen Landwirtschaft mit potentiell schädlicher Klimawirkung“ mit 28 Millionen Euro, die Mineralölsteuerbefreiung der Binnenschifffahrt mit 22 Millionen Euro sowie öffentliche Ausgaben für Energieforschung bezüglich fossiler Energie und Verkehr im Ausmaß von rund zwei Millionen Euro.

Darstellung unvollständig

Kletzan-Slamanig warnte, ihr Bericht enthalte keine „vollständige Darstellung“ der klimaschädlichen Subventionen auf Bundesebene. Überdies berücksichtige er keine Förderungen auf der Ebene der anderen Gebietskörperschaften, also der neun Bundesländer sowie der Gemeinden. Ferner war es notwendig, hinsichtlich der Klimarelevanz der untersuchten Maßnahmen Annahmen zu treffen. Grundsätzlich sei das Bild jedoch zutreffend.

Die Ökonomin ergänzte, Österreich habe bis dato keinerlei Reformen des Subventionswesens unternommen, um dessen „Klimaverträglichkeit“ zu erhöhen. Statt dessen habe sich die Lage mit den Maßnahmen zur Bewältigung der „Energiekrise“, etwa den Energiekostenzuschüssen für die Haushalte und die Unternehmen, möglicherweise sogar weiter verschärft. Daher gelte es, gegenzusteuern, nicht zuletzt, weil Österreich bekanntlich bis 2040 „klimaneutral“ werden wolle: „Die Zeit zum Erreichen dieses Ziels wird ständig weniger.“

Kontroverse im Parlament

Am Nachmittag des 16. Februar wurde Kletzan-Slamanigs Bericht im Umweltausschuss des Bundesparlaments kontroversiell diskutiert. Vertreter der Opposition kritisierten ihn als „in jeglicher Hinsicht unzureichend“. Er enthalte keine vollständige Auflistung der „klimaschädlichen“ Subventionen, vor allem, weil die Förderungen der Länder nicht berücksichtigt seien. Überdies hätte das Energieministerium dem Parlament den Bericht bereits im Juli 2021 vorlegen müssen.

Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) konterte, die verspätete Vorlage sei durch die Notwendigkeit bedingt, die Erstellung des Berichts einer öffentlichen Ausschreibung zu unterziehen. Die auch von Kletzan-Slamanig beklagte mangelhafte Datenbasis werde im Zuge der im Gang befindlichen Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplanes (NEKP) nach Möglichkeit verbessert.

Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht letztlich von den Regierungsparteien, also der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den Grünen, sowie den oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und den liberalen Neos. Einzig die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) verweigerte ihr Placet. Laut Mitteilung der Parlamentskorrespondenz ist der Bericht damit „enderledigt“.

Freitag, 17.02.2023, 11:06 Uhr
Klaus Fischer

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