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Energie & Management > Österreich - 20 Jahre Strommarkt-Liberalisierung
Quelle: Fotolia.com, YuI
Österreich

20 Jahre Strommarkt-Liberalisierung

Seit 1. Oktober 2001 können sämtliche Kunden ihren Versorger frei wählen. Laut E-Wirtschaft hat sich das Marktmodell gut bewährt. Nun gelte es, die Energiewende zu meistern.
Am 1. Oktober 2021 jährt sich zum 20. Mal der Tag der vollständigen Liberalisierung des österreichischen Elektrizitätsmarktes. Seit diesem Datum können sämtliche Kunden ihren Stromversorger frei wählen. Mit der entsprechenden Vorgabe im damaligen „Energieliberalisierungsgesetz“ zeigte sich Österreich als einer der Vorreiter der Energiemarktöffnung in der Europäischen Union.

Laut der „1. Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie“ der EU (Richtlinie 96/92/EG) vom 19. Dezember 1996 war eine Vollliberalisierung des Strommarktes bis auf Weiteres nicht vorgesehen: Ab 19. Februar 1999 konnten Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 40 GWh pro Jahr ihren Versorger wählen. Bis 19. Februar 2003 sollte dieser Wert auf mindestens neun GWh pro Jahr sinken.

Anlässlich des Jubiläums konstatierte der Präsident des österreichischen Elektrizitätswirtschaftsverbandes Oesterreichs Energie, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, die Liberalisierung sei für die Branche „der Beginn einer Zeitenwende“ gewesen, eines Umbruchs, den sie indessen gut gemeistert habe: „Die österreichische E-Wirtschaft hat diesen Wandel mit großem Einsatz mitgestaltet. Und die Unternehmen haben bewiesen, dass sie sich auch im europäischen Wettbewerb behaupten können.“

Regulator mit scharfem Auge

Strugl betonte einmal mehr, mit der „Energiewende“ stehe die E-Wirtschaft vor ähnlich großen Herausforderungen, wie sie seinerzeit die Liberalisierung geboten habe. In den vergangenen 20 Jahren habe das österreichische Marktmodell „eine ausgezeichnete Balance zwischen günstigen Energiepreisen, einer hohen Versorgungssicherheit und einer hohen Innovationsfähigkeit“ gewährleistet. Nun gelte es, die Stromversorgung weitestgehend auf erneuerbare Energien umzustellen, ohne diese Errungenschaften zu gefährden. Die Branche stehe damit vor der Aufgabe, „ein funktionierendes System im Vollbetrieb massiv auszubauen und in weiten Teilen neu zu errichten – und all das unter den Spielregeln eines wettbewerbsorientierten Marktes“.

Formell etabliert wurde mit 1. Oktober 2001 die Energiemarkt-Regulierungsbehörde E-Control, die eine zentrale Rolle im liberalisierten österreichischen Energiemarkt spielt, eine teils erheblich stärkere Stellung innehat als etwa die deutsche Bundesnetzagentur. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Festlegung der Netztarife für den Strom- und den Erdgassektor. Diese erfolgt ohne Vorgaben seitens der österreichischen Politik.

Ferner hat die E-Control ein scharfes Auge auf das Funktionieren des Wettbewerbs und nimmt dabei immer wieder den Anteil jener Kunden in den Blick, die ihren Strom- beziehungsweise Gasversorger wechseln. Im Frühsommer beklagte sie fallende beziehungsweise wenigstens stagnierende Wechselraten und wollte daraus ein „ein Abflachen des Wettbewerbsgeschehens“ ableiten – eine These, die in Kreisen der Energiewirtschaft erwartungsgemäß auf wenig Zustimmung stieß.

Freitag, 1.10.2021, 13:13 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
20 Jahre Strommarkt-Liberalisierung
Seit 1. Oktober 2001 können sämtliche Kunden ihren Versorger frei wählen. Laut E-Wirtschaft hat sich das Marktmodell gut bewährt. Nun gelte es, die Energiewende zu meistern.
Am 1. Oktober 2021 jährt sich zum 20. Mal der Tag der vollständigen Liberalisierung des österreichischen Elektrizitätsmarktes. Seit diesem Datum können sämtliche Kunden ihren Stromversorger frei wählen. Mit der entsprechenden Vorgabe im damaligen „Energieliberalisierungsgesetz“ zeigte sich Österreich als einer der Vorreiter der Energiemarktöffnung in der Europäischen Union.

Laut der „1. Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie“ der EU (Richtlinie 96/92/EG) vom 19. Dezember 1996 war eine Vollliberalisierung des Strommarktes bis auf Weiteres nicht vorgesehen: Ab 19. Februar 1999 konnten Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 40 GWh pro Jahr ihren Versorger wählen. Bis 19. Februar 2003 sollte dieser Wert auf mindestens neun GWh pro Jahr sinken.

Anlässlich des Jubiläums konstatierte der Präsident des österreichischen Elektrizitätswirtschaftsverbandes Oesterreichs Energie, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, die Liberalisierung sei für die Branche „der Beginn einer Zeitenwende“ gewesen, eines Umbruchs, den sie indessen gut gemeistert habe: „Die österreichische E-Wirtschaft hat diesen Wandel mit großem Einsatz mitgestaltet. Und die Unternehmen haben bewiesen, dass sie sich auch im europäischen Wettbewerb behaupten können.“

Regulator mit scharfem Auge

Strugl betonte einmal mehr, mit der „Energiewende“ stehe die E-Wirtschaft vor ähnlich großen Herausforderungen, wie sie seinerzeit die Liberalisierung geboten habe. In den vergangenen 20 Jahren habe das österreichische Marktmodell „eine ausgezeichnete Balance zwischen günstigen Energiepreisen, einer hohen Versorgungssicherheit und einer hohen Innovationsfähigkeit“ gewährleistet. Nun gelte es, die Stromversorgung weitestgehend auf erneuerbare Energien umzustellen, ohne diese Errungenschaften zu gefährden. Die Branche stehe damit vor der Aufgabe, „ein funktionierendes System im Vollbetrieb massiv auszubauen und in weiten Teilen neu zu errichten – und all das unter den Spielregeln eines wettbewerbsorientierten Marktes“.

Formell etabliert wurde mit 1. Oktober 2001 die Energiemarkt-Regulierungsbehörde E-Control, die eine zentrale Rolle im liberalisierten österreichischen Energiemarkt spielt, eine teils erheblich stärkere Stellung innehat als etwa die deutsche Bundesnetzagentur. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Festlegung der Netztarife für den Strom- und den Erdgassektor. Diese erfolgt ohne Vorgaben seitens der österreichischen Politik.

Ferner hat die E-Control ein scharfes Auge auf das Funktionieren des Wettbewerbs und nimmt dabei immer wieder den Anteil jener Kunden in den Blick, die ihren Strom- beziehungsweise Gasversorger wechseln. Im Frühsommer beklagte sie fallende beziehungsweise wenigstens stagnierende Wechselraten und wollte daraus ein „ein Abflachen des Wettbewerbsgeschehens“ ableiten – eine These, die in Kreisen der Energiewirtschaft erwartungsgemäß auf wenig Zustimmung stieß.

Freitag, 1.10.2021, 13:13 Uhr
Klaus Fischer

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