Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie in Kraft getreten. Sie hilft der energieintensiven Industrie beim Klimaschutz.
Zum 1. Januar 2021 ist die neue Förderrichtlinie "Dekarbonisierung in der Industrie" des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Das Förderprogramm soll energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle dabei helfen, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund 2
Mrd. Euro zur Verfügung.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erläuterte: "Spätestens 2050 soll die deutsche Wirtschaft klimaneutral sein. Dafür müssen wir heute schon entschlossen die Weichen stellen". Das Bundesumweltministerium unterstütze die Industrie deshalb bei der Neuausrichtung von Produktionsprozessen in Richtung Klimaneutralität, die teilweise den Umbau ganzer Standorte zur Folge habe. Die neue Förderrichtlinie sei ein wichtiger Meilenstein in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung.
Klimaschutz als Innovationstreiber"Unser Ziel ist eine starke, wettbewerbsfähige Industrie, die ohne fossile Energie und Rohstoffe auskommt", sagte Schulze. Klimaschutz sei ein Innovationstreiber für die Wirtschaft, mache den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und sichere hochqualifizierte Arbeitsplätze. Die energieintensive Industrie verursacht durch hohe energie- und prozessbedingte CO2-Emissionen einen Anteil von circa 20
% an den deutschen Treibhausgasemissionen.
Die Vermeidung von prozessbedingten Emissionen ist eine besonders große Herausforderung, da hierfür häufig gänzlich neue Verfahren entwickelt und eingesetzt werden müssen. Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration, als auch Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, die zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie beitragen, gefördert.
Das Bundesumweltministerium setze damit eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzplans 2050, des Klimaschutzprogramms 2030 und der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Ansprechpartner für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).
Weitere Informationen zur
Förderrichtlinie "Dekarbonisierung in der Industrie" stehen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums bereit.
Freitag, 15.01.2021, 13:46 Uhr
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