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Das produzierende Gewerbe kann auch 2016 vom sogenannten Spitzenausgleich profitieren. Die dafür notwendige Steigerung der Energieeffizienz sei erreicht worden, so das Bundeskabinett.
Laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch in diesem Jahr eine Teilentlastung von der Strom- und der Energiesteuer. Seit 2013 wird dieser „Spitzenausgleich“ nur noch gewährt, wenn die Unternehmen durch Effizienzsteigerungen einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Dafür gilt jeweils ein festgelegter Zielwert.Der für das
Donnerstag, 7.01.2016, 10:27 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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