Quelle: iStock / Medium Sachsen-Anhalt
Das Energieministerium von Sachsen-Anhalt hat einen zweiten Förderaufruf über zehn Millionen Euro für Elektrolyseure und Power-to-Heat-Anlagen im Land veröffentlicht.
Der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien in der Produktion von grünem Wasserstoff durch Elektrolyseure oder in Power-to-Heat-Anlagen zur Wärmeerzeugung ist ein wichtiger Baustein, um fossile Energieträger in energieintensiven Prozessen zu ersetzen. Deshalb fördert das Energieministerium von Sachsen-Anhalt die Errichtung von Elektrolyseuren und Power-to-Heat-Anlagen. Damit soll der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt werden, weil erneuerbar erzeugter Strom im Wärmesektor genutzt wird. Im Landesprogramm „Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien“ stehen zehn
Millionen Euro bereit.
Ab sofort können laut Ministerium öffentliche und private Unternehmen für Investitionen in „Power-to-Gas“- oder „Power-to-Heat“-Anlagen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen. Der Aufruf gilt bis zum 16.
Oktober 2024. Ausgewählt werden die Projekte dann nach Kriterien wie etwa dem Volumen der eingesparten Treibhausgas-Emissionen. Das Geld für die Förderung stammt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Strom- und Wärmesektor koppeln„Unser Ziel ist es, vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Investitionen in Klimaneutralität zu unterstützen und damit der Energie- und Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiteren Schub zu verleihen“, erklärte Energieminister Armin Willingmann (SPD). Im Stromsektor sei die Energiewende auch in Sachsen-Anhalt bereits gut vorangekommen, sagte er. „Im Land werden heute gut 62
Prozent des Stroms klimaneutral erzeugt“, so Willingmann. Nachholbedarf gebe es aber in der Wärmeerzeugung. „Deshalb setzen wir auf starke Impulse für Investitionen in die Sektorenkopplung“, begründete der Minister.
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 45
Prozent der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen oder in Höhe der Finanzierungslücke. Es wendet sich an kleine, mittlere und große Unternehmen, auch öffentliche Unternehmen und Kommunen. Der für Wasserstoff- oder Wärmeerzeugung genutzte Strom soll ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen. „Der Strom aus erneuerbaren Energien muss in einer neuen oder umfassend sanierten Anlage erzeugt werden, die maximal 36
Monate vor der zu fördernden Anlage in Betrieb genommen wurde und in Sachsen-Anhalt steht“, so die Richtlinie.
Informationen zum
Programm „Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien“ stehen im Internet bereit.
Mittwoch, 4.09.2024, 12:56 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH