Am 15.7.2003 wurden die beiden Beschleunigungsrichtlinien für den Strom- und Gasmarkt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Gerade einmal zwanzig Tage danach traten sie in Kraft. Damit ist auch die Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich verpflichtet, bis zum 1.7.2004 neue verschärfte Unbundling-Vorschriften für alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen einzuführen – mit erheblichen Konsequenzen für kommunale EVU, wie Klaus-Peter Wiedmann und Michael Langerfeldt* erläutern.
Die wenigen bislang im deutschen Energiewirtschaftsrecht enthaltenen organisatorischen Unbundlingvorschriften (sogenanntes Management-Unbundling) beziehen sich entweder auf Übertragungsnetzbetreiber (§ 4 IV EnWG) oder auf vereinzelte Regionalversorger, die das - von der Praxis weitgehend verschmähte - Alleinabnehmermodell anwenden (§ 7 IV EnWG). Die meisten Stadtwerke sind als bloße Verteilerne
Dienstag, 16.09.2003, 14:31 Uhr
Redaktion
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