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Das Informationsrecht des Wirtschaftsministers könnte EU-Recht widersprechen. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof als höchste Instanz entscheiden.
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht bezweifelt die Unabhängigkeit der E-Control von der Bundesregierung. In einer aktuellen Entscheidung heißt es, der Wirtschaftsminister habe laut E-Control-Gesetz das Recht, „sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung zu unterrichten“. Sämtliche Organe der E-Control seien verpflichtet, ihm „unverzügl
Freitag, 18.03.2016, 11:13 Uhr
Klaus Fischer
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