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Energie & Management > Recht - ZVEH fordert Klarstellungen zum Solarspitzengesetz
Quelle: Shutterstock / Thanit PKC
Recht

ZVEH fordert Klarstellungen zum Solarspitzengesetz

Der ZVEH warnt vor Unsicherheiten bei Umsetzung des Solarspitzengesetzes. In einem Positionspapier fordert er klare Vorgaben ein.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat in einem Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) auf bestehende Probleme bei der Umsetzung des Solarspitzengesetzes hingewiesen. Das Gesetz, das seit Februar 2025 in Kraft ist und offiziell Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen heißt, soll eine netz- und marktkonformere Einspeisung von Solarstrom fördern.

Der starke Ausbau von Photovoltaikanlagen führe zunehmend zu hohen Einspeisespitzen, heißt es in einer Mitteilung des ZVEH. Besonders kleinere Anlagen unter 25 kW installierter Leistung würden vielfach ungeregelt einspeisen, was an sonnigen Tagen zur Netzüberlastung und zeitweise negativen Strompreisen führen könne. Der Gesetzgeber habe deshalb die Steuerbarkeit neuer PV-Anlagen mit mehr als 7 kW über ein intelligentes Messsystem zur Pflicht gemacht. Bis diese jedoch flächendeckend installiert sind, gilt für neue Anlagen eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent.

Nach Einschätzung des ZVEH ergeben sich bei der praktischen Umsetzung jedoch zahlreiche Unsicherheiten. So gebe es zwischen Installateuren und Netzbetreibern unterschiedliche Interpretationen der Vorschriften. „Selbst für Fachleute sind die energierechtlichen Anforderungen schwer zu überblicken“, erklärt Bernd Zeilmann, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth und Fachexperte des ZVEH. Dies könne dazu führen, dass Anlagen nach der Anmeldung und Installation nachträglich angepasst werden müssten – mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Risiken für Betreiber und Handwerksbetriebe.

Noch nicht geregelt, wann Erzeugungsanlagen gesteuert werden

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umgang mit Batteriespeichern. Nach aktueller Auslegung gelten auch PV-Speicher, die ausschließlich mit Solarstrom geladen werden, als „fiktive Anlagen“ und unterliegen damit der 60-Prozent-Begrenzung. Speicher seien aber „Teil der Lösung, nicht Teil des Problems“, betont Moritz Bonn, Referatsleiter Politik und Volkswirtschaft beim ZVEH. Eine Leistungsbegrenzung könne Investitionen in Speicher hemmen und damit die Netzstabilität schwächen. Der ZVEH fordert daher, die Regelung ausschließlich auf die eigentlichen Erzeugungsanlagen zu beziehen.

Auch bei der Erweiterung bestehender Speicheranlagen sieht der Verband Handlungsbedarf. Aufgrund des Preisverfalls bei Speichermodulen seien viele Betreiber an Nachrüstungen interessiert. Da unklar sei, ob solche Erweiterungen den Bestandsschutz gefährden, drohe eine Verunsicherung des Marktes. Der ZVEH fordert eine rechtssichere Regelung, die moderate Erweiterungen ohne Verlust des Bestandsschutzes ermöglicht.

Zudem weist der Verband auf Widersprüche zwischen dem EEG und den Regelungen des EnWG hin. Während Paragraf 9 EEG die Steuerung der Einspeiseleistung vorsieht und den Eigenverbrauch zulässt, schreibe der Redispatch nach Paragraf 13a EnWG weiterhin die Steuerung der Wirkleistungserzeugung vor. Dadurch könne bei Netzengpässen der Eigenverbrauch blockiert werden, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen mindere. Der ZVEH fordert daher einheitliche gesetzliche Vorgaben, die sich an der Einspeiseleistung orientieren.

Im Zusammenhang mit dem Steuern über das intelligente Messsystem wies kürzlich Frank Borchardt vom VDE im Gespräch mit E&M darauf hin, dass sich Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz und die zu dessen Umsetzung getroffenen Festlegungen der Bundesnetzagentur nicht auf Erzeugungsanlagen beziehen. Der Paragraf 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehe sich zwar auf die Steuerung von Erzeugungsanlagen ab 7 kW. Es sei allerdings nirgends klar geregelt, wann eine Erzeugungsanlage gesteuert werde.

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, dem Borchardt angehört, mache „immer wieder darauf aufmerksam, dass dringend eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur notwendig ist, um Klarheit zu schaffen“. Dafür müsse die Bundesnetzagentur aber erst einmal aus dem Gesetz heraus den Auftrag bekommen, tätig zu werden.

Das 4-seitige Positionspapier des ZVEH steht zum Download zur Verfügung.

Mittwoch, 22.10.2025, 15:26 Uhr
Fritz Wilhelm
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ZVEH fordert Klarstellungen zum Solarspitzengesetz
Der ZVEH warnt vor Unsicherheiten bei Umsetzung des Solarspitzengesetzes. In einem Positionspapier fordert er klare Vorgaben ein.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat in einem Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) auf bestehende Probleme bei der Umsetzung des Solarspitzengesetzes hingewiesen. Das Gesetz, das seit Februar 2025 in Kraft ist und offiziell Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen heißt, soll eine netz- und marktkonformere Einspeisung von Solarstrom fördern.

Der starke Ausbau von Photovoltaikanlagen führe zunehmend zu hohen Einspeisespitzen, heißt es in einer Mitteilung des ZVEH. Besonders kleinere Anlagen unter 25 kW installierter Leistung würden vielfach ungeregelt einspeisen, was an sonnigen Tagen zur Netzüberlastung und zeitweise negativen Strompreisen führen könne. Der Gesetzgeber habe deshalb die Steuerbarkeit neuer PV-Anlagen mit mehr als 7 kW über ein intelligentes Messsystem zur Pflicht gemacht. Bis diese jedoch flächendeckend installiert sind, gilt für neue Anlagen eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent.

Nach Einschätzung des ZVEH ergeben sich bei der praktischen Umsetzung jedoch zahlreiche Unsicherheiten. So gebe es zwischen Installateuren und Netzbetreibern unterschiedliche Interpretationen der Vorschriften. „Selbst für Fachleute sind die energierechtlichen Anforderungen schwer zu überblicken“, erklärt Bernd Zeilmann, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth und Fachexperte des ZVEH. Dies könne dazu führen, dass Anlagen nach der Anmeldung und Installation nachträglich angepasst werden müssten – mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Risiken für Betreiber und Handwerksbetriebe.

Noch nicht geregelt, wann Erzeugungsanlagen gesteuert werden

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umgang mit Batteriespeichern. Nach aktueller Auslegung gelten auch PV-Speicher, die ausschließlich mit Solarstrom geladen werden, als „fiktive Anlagen“ und unterliegen damit der 60-Prozent-Begrenzung. Speicher seien aber „Teil der Lösung, nicht Teil des Problems“, betont Moritz Bonn, Referatsleiter Politik und Volkswirtschaft beim ZVEH. Eine Leistungsbegrenzung könne Investitionen in Speicher hemmen und damit die Netzstabilität schwächen. Der ZVEH fordert daher, die Regelung ausschließlich auf die eigentlichen Erzeugungsanlagen zu beziehen.

Auch bei der Erweiterung bestehender Speicheranlagen sieht der Verband Handlungsbedarf. Aufgrund des Preisverfalls bei Speichermodulen seien viele Betreiber an Nachrüstungen interessiert. Da unklar sei, ob solche Erweiterungen den Bestandsschutz gefährden, drohe eine Verunsicherung des Marktes. Der ZVEH fordert eine rechtssichere Regelung, die moderate Erweiterungen ohne Verlust des Bestandsschutzes ermöglicht.

Zudem weist der Verband auf Widersprüche zwischen dem EEG und den Regelungen des EnWG hin. Während Paragraf 9 EEG die Steuerung der Einspeiseleistung vorsieht und den Eigenverbrauch zulässt, schreibe der Redispatch nach Paragraf 13a EnWG weiterhin die Steuerung der Wirkleistungserzeugung vor. Dadurch könne bei Netzengpässen der Eigenverbrauch blockiert werden, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen mindere. Der ZVEH fordert daher einheitliche gesetzliche Vorgaben, die sich an der Einspeiseleistung orientieren.

Im Zusammenhang mit dem Steuern über das intelligente Messsystem wies kürzlich Frank Borchardt vom VDE im Gespräch mit E&M darauf hin, dass sich Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz und die zu dessen Umsetzung getroffenen Festlegungen der Bundesnetzagentur nicht auf Erzeugungsanlagen beziehen. Der Paragraf 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehe sich zwar auf die Steuerung von Erzeugungsanlagen ab 7 kW. Es sei allerdings nirgends klar geregelt, wann eine Erzeugungsanlage gesteuert werde.

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, dem Borchardt angehört, mache „immer wieder darauf aufmerksam, dass dringend eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur notwendig ist, um Klarheit zu schaffen“. Dafür müsse die Bundesnetzagentur aber erst einmal aus dem Gesetz heraus den Auftrag bekommen, tätig zu werden.

Das 4-seitige Positionspapier des ZVEH steht zum Download zur Verfügung.

Mittwoch, 22.10.2025, 15:26 Uhr
Fritz Wilhelm

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