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Energie & Management > Emissionshandel - Zuteilung der Emissionsrechte kann rechtzeitig beginnen
Emissionshandel

Zuteilung der Emissionsrechte kann rechtzeitig beginnen

Sobald das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) und die Zuteilungsverordnung (ZuV 2012) in Kraft treten - erwartungsgemäß wird dies am 3. und 4. August geschehen - können die Anlagenbetreiber mit dem Ausfüllen ihrer Zuteilungsanträge beginnen.
Nachdem der Bundestag am 22. Juni und der Bundesrat am 6. Juli das ZuG 2012 durchgewunken haben, hat mit dem Kabinettsbeschluss am 18. Juli auch die ZuV 2012 die letzte Verfahrenshürde genommen. Nach dem Inkrafttreten der beiden Regelungsgrundlagen für die zweite Emissionshandelsphase können die Anlagenbetreiber planmäßig ab 4. August ihre Zuteilungsanträge stellen. D

Montag, 23.07.2007, 11:40 Uhr
Heidrun Rothweiler
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Zuteilung der Emissionsrechte kann rechtzeitig beginnen
Sobald das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) und die Zuteilungsverordnung (ZuV 2012) in Kraft treten - erwartungsgemäß wird dies am 3. und 4. August geschehen - können die Anlagenbetreiber mit dem Ausfüllen ihrer Zuteilungsanträge beginnen.
Nachdem der Bundestag am 22. Juni und der Bundesrat am 6. Juli das ZuG 2012 durchgewunken haben, hat mit dem Kabinettsbeschluss am 18. Juli auch die ZuV 2012 die letzte Verfahrenshürde genommen. Nach dem Inkrafttreten der beiden Regelungsgrundlagen für die zweite Emissionshandelsphase können die Anlagenbetreiber planmäßig ab 4. August ihre Zuteilungsanträge stellen. D

Montag, 23.07.2007, 11:40 Uhr
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