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Aktuelle Hinweise zur Zweiten Änderungsverordnung zur Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, die am 1. August in Kraft getreten ist, sind auf der Internetseite der Zollverwaltung veröffentlicht worden.
Die Änderungen bei Energiesteuern betreffen vor allem den Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuer, der nun von Energiesparmaßnahmen abhängig gemacht wird, sowie die Steuerbefreiung für KWK-Anlagen. Die ausführlichen Informationen zur Zweiten Änderungsverordnung zur Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung können
Donnerstag, 22.08.2013, 16:33 Uhr
Jan Mühlstein
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