Bild: Fotolia.com, Photo-K
Unternehmen, die weiter vom Spitzenausgleich bei der Stromsteuer profitieren wollen, müssen sich jetzt um den Aufbau eines zertifizierten Energiemanagements kümmern; die entsprechende Verordnung ist am 5. Juli in Kraft getreten.
Die Anforderungen gelten rückwirkend ab Anfang 2013. Noch in diesem Jahr muss mit dem Aufbau eines Energiemanagements begonnen werden. Es muss allerdings bis Jahresende noch nicht vollständig implementiert sein, darauf macht das Beratungsunternehmen Energie Consulting GmbH (ECG), Kehl, aufmerksam. Die Berater empfehlen ein schrittweises Vorgehen. Bis Ende dieses Jahres genüge es dank
Freitag, 9.08.2013, 10:22 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH