Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz für den Atomausstieg bis zum Jahr 2022 wie auch die anderen Gesetze des Energiewende-Pakets unterschrieben.
„Der Bundespräsident hat am 31. Juli 2011 das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes gemäß Art. 82 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz nach sorgfältiger Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt", so das Bundespräsidialamt. Damit kann das Gesetz nun nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Dasselbe gilt für die anderen
Dienstag, 2.08.2011, 09:33 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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