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Energie & Management > Regenerative - Wirtschaftsministerium will deutsche Solarindustrie fördern
Quelle: Pixabay / Ralph Lindner
Regenerative

Wirtschaftsministerium will deutsche Solarindustrie fördern

Für Unternehmen, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen wollen, möchte das Bundeswirtschaftsministerium eine Förderung auf den Weg bringen.
Im Vorfeld zur geplanten Förderung für Produktionskapazitäten in der Solarindustrie startete das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 23. Juni ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen, können ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren.
 
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa.“ Das sei nicht nur eine Frage der ökonomischen, sondern auch eine der Wirtschaftssicherheit. Der neue Beihilferahmen der EU biete hierfür Möglichkeiten. „Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen“, sagte Habeck.
 
Konkret will das BMWK Leuchtturmprojekte, vor allem in strukturschwachen Regionen Zuwendungen nach der sogenannten Matching Clause bis zu der Höhe gewähren, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts verhindert werden und Deutschland als Standort für PV-Produzenten attraktiv bleiben.

Spielraum der EU ausnutzen

Um Transformationstechnologien zu fördern, hat die EU-Kommission im März den Befristeten Krisenrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework – TCTF) deutlich erweitert und neue Möglichkeiten staatlicher Investitionskostenförderung auch für Produzenten von PV-Anlagen und -komponenten geschaffen. Diesen Rahmen will das BMWK nutzen.

Voraussetzungen für die geplante Förderung sind perspektivisch der Nachweis einer konkreten Förderzusage aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für eine gleichwertige Investition sowie eine Ko-Finanzierung des Bundeslands, in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Bei der Bewertung der Skizzen werden insbesondere die geplante Produktionskapazität sowie technologische, klima- und umweltbezogene Standards berücksichtigt. Eine mögliche Förderung müsse bei der Europäischen Kommission einzeln notifiziert sowie von ihr im Einzelfall genehmigt werden.

Förderung auch für andere Energiewende-Produzenten geplant

Parallel will das BMWK auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.

Die Einzelheiten des Verfahrens sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August. Die Förderung, die auf die Interessensbekundung folgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen des Bundes.

Die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens steht im Internet bereit.

Montag, 26.06.2023, 08:57 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Pixabay / Ralph Lindner
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Wirtschaftsministerium will deutsche Solarindustrie fördern
Für Unternehmen, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen wollen, möchte das Bundeswirtschaftsministerium eine Förderung auf den Weg bringen.
Im Vorfeld zur geplanten Förderung für Produktionskapazitäten in der Solarindustrie startete das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 23. Juni ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen, können ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren.
 
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa.“ Das sei nicht nur eine Frage der ökonomischen, sondern auch eine der Wirtschaftssicherheit. Der neue Beihilferahmen der EU biete hierfür Möglichkeiten. „Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen“, sagte Habeck.
 
Konkret will das BMWK Leuchtturmprojekte, vor allem in strukturschwachen Regionen Zuwendungen nach der sogenannten Matching Clause bis zu der Höhe gewähren, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts verhindert werden und Deutschland als Standort für PV-Produzenten attraktiv bleiben.

Spielraum der EU ausnutzen

Um Transformationstechnologien zu fördern, hat die EU-Kommission im März den Befristeten Krisenrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework – TCTF) deutlich erweitert und neue Möglichkeiten staatlicher Investitionskostenförderung auch für Produzenten von PV-Anlagen und -komponenten geschaffen. Diesen Rahmen will das BMWK nutzen.

Voraussetzungen für die geplante Förderung sind perspektivisch der Nachweis einer konkreten Förderzusage aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für eine gleichwertige Investition sowie eine Ko-Finanzierung des Bundeslands, in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Bei der Bewertung der Skizzen werden insbesondere die geplante Produktionskapazität sowie technologische, klima- und umweltbezogene Standards berücksichtigt. Eine mögliche Förderung müsse bei der Europäischen Kommission einzeln notifiziert sowie von ihr im Einzelfall genehmigt werden.

Förderung auch für andere Energiewende-Produzenten geplant

Parallel will das BMWK auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.

Die Einzelheiten des Verfahrens sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August. Die Förderung, die auf die Interessensbekundung folgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen des Bundes.

Die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens steht im Internet bereit.

Montag, 26.06.2023, 08:57 Uhr
Susanne Harmsen

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